Die Abstimmungsdaten im 2012
11. März
15. April
17. Juni
23. September
25. November
So können Sie abstimmen
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Kreuzlingen erhalten drei bis vier Wochen vor den Abstimmungen und Wahlen die Abstimmungsunterlagen. Sollten die Unterlagen nicht komplett oder verloren gegangen sein, setzen Sie sich mit dem Einwohneramt, Hauptstrasse 62, Telefon 071 677 61 84, in Verbindung, und zwar bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben drei verschiedene Möglichkeiten zur Abstimmung
1. Stimmabgabe an der Urne / Abstimmungs- und Wahllokale
Stadthaus
Öffnungszeiten:
| Freitag Samstag Sonntag | geschlossen 10.00 - 11.00 Uhr 10.00 - 11.00 Uhr | 16.00 - 18.30 Uhr 13.30 - 14.30 Uhr geschlossen |
Schulhaus Kurzrickenbach, Museum Rosenegg, a. Schulhaus Emmishofen
Öffnungszeiten:
| Samstag Sonntag | geschlossen 10.00 - 11.00 Uhr | 13.30 - 14.30 Uhr geschlossen |
2. Vorzeitige Stimmabgabe
Stadthaus
Öffnungszeiten:
| Donnerstag Freitag | 08.30 - 11.30 Uhr 08.30 - 11.30 Uhr | 13.30 - 18.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr |
3. Briefliche Stimmabgabe
Immer wieder müssen Stimmen für ungültig erklärt werden. Damit dies nicht passiert, erhalten Sie hier eine Schritt für Schritt-Erklärung für die briefliche Stimmabgabe. Die bebilderte Erklärungen steht Ihnen als Download zur Verfügung.
Jede und jeder Stimmberechtigte kann sofort nach Erhalt des Stimmmaterials seine Stimme brieflich abgeben. Wer brieflich stimmen will, legt sämtliche ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel von Stadt, Schule, Kanton und Bund in das kleine graue Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das Kuvert darf keine Kennzeichen tragen.
Der Stimmrechtsausweis ist im entsprechenden Feld zu unterschreiben und zusammen mit dem verschlossenen kleinen grauen Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert zu legen. Im Fenster muss die Adresse der Stadtkanzlei erscheinen. Sie können auch die Abstimmungsunterlagen Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin in das gleiche Antwortkuvert legen. Es ist aber zu beachten, dass auch der Stimmrechtsausweis des Ehepartners/der Ehepartnerin unterschrieben ist.
- Übergeben Sie das Antwortkuvert entweder rechtzeitig der Post oder
- werfen Sie es bis spätestens am Tag vor der Abstimmung in den Briefkasten der Stadtverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 62 oder
- geben Sie es am Schalter der Stadtkanzlei ab
Bitte beachten Sie, dass das Kuvert einen Tag vor der Abstimmung bei der Stadtverwaltung eintreffen muss.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- die Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.
- das Antwortkuvert verspätet eintrifft.
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält (ausser jenen des Ehepartners/der Ehepartnerin).
- das Stimmzettelkuvert mit Kennzeichen versehen ist.
- Stimmrechtsausweis und Stimmzettel im gleichen Umschlag sind.
Hier finden Sie die bebilderte Erklärung:
Informationen zur brieflichen Stimmabgabe: Ihre Stimme zählt
