Die Notwendigkeit eines zentralen Verwaltungsgebäudes ist seit Jahren klar ausgewiesen und nimmt aufgrund der wachsenden Bevölkerung und des gestiegenen Arbeitsvolumens laufend zu.
Barrierefreiheit: Die heute benutzten Altbauten (Hauptstrasse 62, Marktstrasse 4+6, Sallmannsches Haus, Hauptstrasse 88) verfügen weder über Lifte noch über Rampen und sind nicht behindertengerecht. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, diese Auflagen zu erfüllen.
Energiebilanz: Die städtischen Bürogebäude sind alt und wurden nicht für diesen Zweck errichtet (Ausnahmen sind das in Renovation begriffene Gebäude der TBK an der Nationalstrasse 27 sowie der Werkhof an der Promenadenstrasse 14). Besonders gravierend ist ihr energietechnisch überall ungenügender Zustand. Ein Gutachten (Gebäudeenergieausweis der Kantone - GEAK) weist denn auch für die vier alten Verwaltungsstandorte einen unumgänglichen Investitionsbedarf von geschätzten CHF 4 bis 5 Mio. aus.
Die energetischen Sanierungen sowie zahlreiche bis jetzt aufgeschobene Um- und Anbauten zur Sicherstellung der Barrierefreiheit und zur Verbesserung der Raumsituation in einem Umfang eines zweistelligen Millionenbetrages müssten auf jeden Fall realisiert werden, sollte der Bau eines neuen Stadthauses abgelehnt oder weiter verzögert werden. Die Finanzierung würde dadurch erschwert, dass - anders als bei einem zentralen Neubau - keine Liegenschaftsverkäufe von ca. CHF 7 Mio. vorgenommen werden könnten.
Kundenfreundlichkeit: Die Einwohner müssen heute die gewünschte Dienststelle im richtigen Gebäude selber suchen. Künftig werden sie an einem zentralen Schalter für die Erledigung sämtlicher Kontakte mit der Stadtverwaltung empfangen. Vertrauliche Gespräche können in einem Diskretschalter geführt werden.
Gemeinsame Logistik und Infrastruktur: Durch die gemeinsame Nutzung bisher separat in jedem Gebäude vorhandener Infrastruktur kann räumliche Synergie gewonnen und eine bessere Ausnutzung erreicht werden. Dies betrifft Kundenschalter, Besprechungskojen, Diskretschalter, Sitzungszimmer, Kunden-WC (was es heute nicht gibt), aber auch den Bereich für die Mitarbeitenden wie Aufenthaltsräume, WC-Anlagen sowie die Hauswartung und den Gebäudeunterhalt. Geplant sind auch Sicherheitseinrichtungen zum Schutz exponierter Mitarbeitender besonders im Sozialbereich.
Interne Arbeitsabläufe und Kommunikation: Trotz des Einsatzes moderner Kommunikationsmittel sind gemeinsame Besprechungen und persönliche Kontakte mit Teilnehmern aus verschiedenen Verwaltungsabteilungen unumgänglich und oft effizienter. Ein zentrales Verwaltungsgebäude schafft kurze interne Wege, spart Botengänge und erleichtert so die Abläufe erheblich. Zusätzliche Synergien und Erleichterungen für die Kunden könnten mit der Integration der kantonalen Stellen Grundbuchamt, Notariat und Betreibungsamt erzielt werden. Auch eine touristische Auskunftsstelle ist hier denkbar.
Identifikation und Aussenwirkung: In einer schriftlichen Anfrage aus dem Gemeinderat im Jahr 2006 wurde auf die Bedeutung des neuen Stadthauses als "Aushängeschild für die Stadt" und auf seine "wegweisende Funktion in der städtischen Zentrumsentwicklung" hingewiesen. Viele vergleichbare Städte und auch kleinere Gemeinden im Thurgau verfügen über modernere und damit funktionalere und repräsentativere Verwaltungsgebäude als die Stadt Kreuzlingen als zweitgrösste Stadt des Kantons und grösste Schweizer Stadt am Bodensee.
Der Stadtrat prüfte insgesamt fünf Standorte und entschied sich aus folgenden Gründen einstimmig für den Mittelteil des Dreispitzparks. Die geprüften Standorte Festwiese, Löwenareal und Hauptstrasse 88/90 werden nicht mehr weiter verfolgt. Der Standort Marktstrasse wäre grundsätzlich möglich. Er würde dem neuen Verwaltungsgebäude den heutigen diskreten Charakter belassen. Mit Zukäufen privater Nachbarparzellen könnte dort eine bessere Gebäudeform erreicht werden. Die verkehrliche Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr ist eher problematisch. Der Standort Marktstrasse bleibt eine Alternative, wenn der Standort der ersten Priorität nicht realisiert werden kann.
Der Stadtrat setzt aus den im Folgenden dargelegten Gründen für das neue Stadthaus auf den Standort Dreispitzpark:
Die Erstellung eines neuen Stadthauses leistet einen Beitrag zur Entwicklung des Stadtzentrums. Das Zentrum Kreuzlingens ist nicht nur durch die Bebauung im Dreieck Haupt-, Sonnen-, Löwenstrasse geprägt, sondern verfügt mit dem Dreispitzpark, dem Sallmannschen Park und der Festwiese auch über eine "grüne Mitte", die durch die markante Basilika St. Ulrich abgeschlossen wird. Weiter abgegrenzt wird dieser grosse Freiraum durch die Strassenrandbebauungen entlang der Haupt- und der Parkstrasse sowie im nördlichen Bereich durch das 2006 auf der Festwiese gebaute Dreispitz Sport- und Kulturzentrum.
In ihrer Eigenschaft als Überdachung der Tiefgarage wird die Festwiese zu einer multifunktionalen Grünfläche, eingerahmt mit markanten Bäumen. Der dadurch entstehende Gesamtfreiraum zwischen Klosterkirche, Dreispitz-Zentrum, Ceha-Komplex und Hauptstrasse wäre aber in seinen Proportionen überdimensioniert. Dies wurde bereits anlässlich eines Workshops zur Zentrumsgestaltung des Architekturforums Konstanz/Kreuzlingen im November 2008 festgestellt. Eine zusätzliche Gliederung dieses Freiraumes kann mit der Platzierung des Stadthauses als freistehender, zum Bärenplatz hin offener Einzelbau in der Mitte des Dreispitzparks erreicht werden. Gemäss einer Machbarkeitsstudie können mit dem Ersatz des in der Mitte der Parkanlage unkontrolliert gewachsenen hohen Baumbestandes durch ein Gebäude der obere und untere Teil der heutigen Parkanlage weitgehend erhalten werden. Für die Erweiterung des Bushofs muss die dreireihige Platanengruppe gegen den Bärenplatz hin reduziert werden. Die bestehende Geländestufe zum Park hin kann bestehen bleiben und damit auch als Begrenzung des Vorplatzes zum Eingang des freistehenden Stadthauses dienen.
Den städtebaulichen, funktionalen und erschliessungstechnischen Argumenten für den Standort Dreispitzpark stehen emotionale Einstellungen in der Bevölkerung zu Freiflächen und Grünräumen gegenüber. Der 1929 von der Stadt erworbene und 1934 in der heutigen Form angelegte Dreispitzpark wird heute von der breiten Bevölkerung wenig genutzt. Doch würde ein im Mittelteil platziertes mehrgeschossiges Gebäude den optischen Eindruck stark verändern. Der teilweise Wegfall einer Grünfläche und der Aufenthaltsqualität würden indessen mehr als kompensiert mit der gleichzeitigen Gestaltung des grosszügigen neuen Stadtparks Festwiese, der an die Stelle des heutigen Parkplatzes tritt. Damit könnte insgesamt ein gut proportioniertes Ensemble mit wichtigen öffentlichen und privaten Nutzungen entstehen, das mit dem dazu gehörenden Publikumsverkehr das südliche Stadtzentrum beleben würde.
Investitionsvolumen: ca. CHF 20 Mio.
Betriebsaufwand: im Rahmen der eingesparten vier heutigen Standorte plus Kapitaldienst
Vorfinanzierung: CHF 5.7 Mio.
Vorentscheide Gemeinderat: Planungskredit 1991, Vorfinanzierungen seit 1998