Impulsprogramm für Kreuzlingen

Impulsprogramm für Kreuzlingen

(Stand 13. Februar 2012)

Der Stadtrat hat im Sinne einer ganzheitlichen Planung und als Impulsprogramm zur Zentrumsgestaltung vier wichtige Infrastrukturbauten räumlich und zeitlich zusammengeführt:

Er ist überzeugt, dass mit der Realisierung dieser vier Infrastruktur-Massnahmen das Zentrum Kreuzlingens aufgewertet wird und unsere Stadt ein angemessenes und zeitgemässes Profil erhält. 

Der Bedarf an diesen Bauten und Nutzungen ist seit langem ausgewiesen. Neu ist, dass sie in einen Zusammenhang gestellt und Synergien genutzt werden. So kann die Tiefgarage nicht nur als Parkierungsanlage für die Geschäfte im Zentrum und für das Sport- und Kulturzentrum Dreispitz sondern für alle im Umkreis erstellten öffentlichen Anlagen wie das neue Stadthaus dienen.

Nutzen von Xentrum für alle Einwohnerinnen und Einwohner

  • Das Stadthaus ermöglicht allen Einwohnern einen leichten und barrierefreien Zugang zu allen Ämtern und verbessert die Dienstleistungsqualität.
  • Die Erweiterung des zentral gelegenen Bushofs ist Voraussetzung für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und erleichtert den Benutzern das Ein- und Umsteigen in die Stadtbusse.
  • Mit der Tiefgarage erhalten die Automobilisten eine zentral bei allen wichtigen öffentlichen Einrichtungen gelegene geschützte Parkierungsmöglichkeit.
  • Die Umgestaltung des heutigen Parkplatzes auf der Festwiese in einen öffentlichen Stadtpark wertet das Zentrum ökologisch wie städtebaulich auf.
  • Von mehr ganzjährig nutzbarer Wasserfläche und einer wettkampftauglichen Schwimmhalle profitieren die in Kreuzlingen ansässigen kantonalen Schulen sowie die Schwimmclubs, die Grundschulen und die Bevölkerung von Kreuzlingen und der ganzen Region

Kosten, Finanzierung und Verschuldung

Das Investitionsvolumen für die vier Infrastrukturbauten beträgt CHF 50-60 Mio. Im Finanzplan 2011-2015 sind folgende Beträge enthalten. Die in diesem Stadium der Planung mögliche Genauigkeit der Kosten beträgt plus/minus 30 Prozent.

StadthausCHF 20.0 Mio.
Park + ParkenCHF 15.2 Mio. +
CHF   2.3 Mio.
BushofCHF   1.0 Mio.
SchwimmhalleCHF 13.0 Mio. (Beitrag Stadt)
              Total CHF 51.5 Mio.

Daraus ergibt sich folgende Nettoverschuldung, die in den kantonalen Richtlinien als "mittlere Verschuldung" bezeichnet wird:

  • 2011        CHF   4.1 Mio.
  • 2012        CHF   7.2 Mio.
  • 2013        CHF 28.8 Mio.
  • 2014        CHF 40.1 Mio.*
  • 2015        CHF 43.0 Mio.

*Durch die Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen (Verkehrswert statt Anschaffungswert) reduziert sich die im Finanzplan mit CHF 60.1 angegebene Verschuldung im Jahr 2014 um ca. CHF 20 Mio. auf CHF 40.1 Mio. Die Erträge aus den Verkäufen von Liegenschaften, die von der Verwaltung nicht mehr benötigt werden - ca. CHF 7 Mio. - erfolgen erst ab Fertigstellung Stadthaus und sind im Finanzplan 2011 - 2015 noch nicht angezeigt.

Übersicht mit den vier Infrastrukturbauten.

Die vier Projekte im Detail

Die Notwendigkeit eines zentralen Verwaltungsgebäudes ist seit Jahren klar ausgewiesen und nimmt aufgrund der wachsenden Bevölkerung und des gestiegenen Arbeitsvolumens laufend zu.

Barrierefreiheit: Die heute benutzten Altbauten (Hauptstrasse 62, Marktstrasse 4+6, Sallmannsches Haus, Hauptstrasse 88) verfügen weder über Lifte noch über Rampen und sind nicht behindertengerecht. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, diese Auflagen zu erfüllen. 

Energiebilanz: Die städtischen Bürogebäude sind alt und wurden nicht für diesen Zweck errichtet (Ausnahmen sind das in Renovation begriffene Gebäude der TBK an der Nationalstrasse 27 sowie der Werkhof an der Promenadenstrasse 14). Besonders gravierend ist ihr energietechnisch überall ungenügender Zustand. Ein Gutachten (Gebäudeenergieausweis der Kantone - GEAK) weist denn auch für die vier alten Verwaltungsstandorte einen unumgänglichen Investitionsbedarf von geschätzten CHF 4 bis 5 Mio. aus.

Die energetischen Sanierungen sowie zahlreiche bis jetzt aufgeschobene Um- und Anbauten zur Sicherstellung der Barrierefreiheit und zur Verbesserung der Raumsituation in einem Umfang eines zweistelligen Millionenbetrages müssten auf jeden Fall realisiert werden, sollte der Bau eines neuen Stadthauses abgelehnt oder weiter verzögert werden. Die Finanzierung würde dadurch erschwert, dass - anders als bei einem zentralen Neubau - keine Liegenschaftsverkäufe von ca. CHF 7 Mio. vorgenommen werden könnten.

Kundenfreundlichkeit: Die Einwohner müssen heute die gewünschte Dienststelle im richtigen Gebäude selber suchen. Künftig werden sie an einem zentralen Schalter für die Erledigung sämtlicher Kontakte mit der Stadtverwaltung empfangen. Vertrauliche Gespräche können in einem Diskretschalter geführt werden.

Gemeinsame Logistik und Infrastruktur:  Durch die gemeinsame Nutzung bisher separat in jedem Gebäude vorhandener Infrastruktur kann räumliche Synergie gewonnen und eine bessere Ausnutzung erreicht werden. Dies betrifft Kundenschalter, Besprechungskojen, Diskretschalter, Sitzungszimmer, Kunden-WC (was es heute nicht gibt), aber auch den Bereich für die Mitarbeitenden wie Aufenthaltsräume, WC-Anlagen sowie die Hauswartung und den Gebäudeunterhalt. Geplant sind auch Sicherheitseinrichtungen zum Schutz exponierter Mitarbeitender besonders im Sozialbereich.

Interne Arbeitsabläufe und Kommunikation: Trotz des Einsatzes moderner Kommunikationsmittel sind gemeinsame Besprechungen und persönliche Kontakte mit Teilnehmern aus verschiedenen Verwaltungsabteilungen unumgänglich und oft effizienter. Ein zentrales Verwaltungsgebäude schafft kurze interne Wege, spart Botengänge und erleichtert so die Abläufe erheblich. Zusätzliche Synergien und Erleichterungen für die Kunden könnten mit der Integration der kantonalen Stellen Grundbuchamt, Notariat und Betreibungsamt erzielt werden. Auch eine touristische Auskunftsstelle ist hier denkbar.

Identifikation und Aussenwirkung: In einer schriftlichen Anfrage aus dem Gemeinderat im Jahr 2006 wurde auf die Bedeutung des neuen Stadthauses als "Aushängeschild für die Stadt" und auf seine "wegweisende Funktion in der städtischen Zentrumsentwicklung" hingewiesen. Viele vergleichbare Städte und auch kleinere Gemeinden im Thurgau verfügen über modernere und damit funktionalere und repräsentativere Verwaltungsgebäude als die Stadt Kreuzlingen als zweitgrösste Stadt des Kantons und grösste Schweizer Stadt am Bodensee.

Der Stadtrat prüfte insgesamt fünf Standorte und entschied sich aus folgenden Gründen einstimmig für den Mittelteil des Dreispitzparks. Die geprüften Standorte Festwiese, Löwenareal und Hauptstrasse 88/90 werden nicht mehr weiter verfolgt. Der Standort Marktstrasse wäre grundsätzlich möglich. Er würde dem neuen Verwaltungsgebäude den heutigen diskreten Charakter belassen. Mit Zukäufen privater Nachbarparzellen könnte dort eine bessere Gebäudeform erreicht werden. Die verkehrliche Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr ist eher problematisch. Der Standort Marktstrasse bleibt eine Alternative, wenn der Standort der ersten Priorität nicht realisiert werden kann.

Der Stadtrat setzt aus den im Folgenden dargelegten Gründen für das neue Stadthaus auf den Standort Dreispitzpark:

Die Erstellung eines neuen Stadthauses leistet einen Beitrag zur Entwicklung des Stadtzentrums. Das Zentrum Kreuzlingens ist nicht nur durch die Bebauung im Dreieck Haupt-, Sonnen-, Löwenstrasse geprägt, sondern verfügt mit dem Dreispitzpark, dem Sallmannschen Park und der Festwiese auch über eine "grüne Mitte", die durch die markante Basilika St. Ulrich abgeschlossen wird. Weiter abgegrenzt wird dieser grosse Freiraum durch die Strassenrandbebauungen entlang der Haupt- und der Parkstrasse sowie im nördlichen Bereich durch das 2006 auf der Festwiese gebaute Dreispitz Sport- und Kulturzentrum. 

 In ihrer Eigenschaft als Überdachung der Tiefgarage wird die Festwiese zu einer multifunktionalen Grünfläche, eingerahmt mit markanten Bäumen. Der dadurch entstehende Gesamtfreiraum zwischen Klosterkirche, Dreispitz-Zentrum, Ceha-Komplex und Hauptstrasse wäre aber in seinen Proportionen überdimensioniert. Dies wurde bereits anlässlich eines Workshops zur Zentrumsgestaltung des Architekturforums Konstanz/Kreuzlingen im November 2008 festgestellt. Eine zusätzliche Gliederung dieses Freiraumes kann mit der Platzierung des Stadthauses als freistehender, zum Bärenplatz hin offener Einzelbau in der Mitte des Dreispitzparks erreicht werden. Gemäss einer Machbarkeitsstudie können mit dem Ersatz des in der Mitte der Parkanlage unkontrolliert gewachsenen hohen Baumbestandes durch ein Gebäude der obere und untere Teil der heutigen Parkanlage weitgehend erhalten werden. Für die Erweiterung des Bushofs muss die dreireihige Platanengruppe gegen den Bärenplatz hin reduziert werden. Die bestehende Geländestufe zum Park hin kann bestehen bleiben und damit auch als Begrenzung des Vorplatzes zum Eingang des freistehenden Stadthauses dienen.

Den städtebaulichen, funktionalen und erschliessungstechnischen Argumenten für den Standort Dreispitzpark stehen emotionale Einstellungen in der Bevölkerung zu Freiflächen und Grünräumen gegenüber. Der 1929 von der Stadt erworbene und 1934 in der heutigen Form angelegte Dreispitzpark wird heute von der breiten Bevölkerung wenig genutzt. Doch würde ein im Mittelteil platziertes mehrgeschossiges Gebäude den optischen Eindruck stark verändern. Der teilweise Wegfall einer Grünfläche und der Aufenthaltsqualität würden indessen mehr als kompensiert mit der gleichzeitigen Gestaltung des grosszügigen neuen Stadtparks Festwiese, der an die Stelle des heutigen Parkplatzes tritt. Damit könnte insgesamt ein gut proportioniertes Ensemble mit wichtigen öffentlichen und privaten Nutzungen entstehen, das mit dem dazu gehörenden Publikumsverkehr das südliche Stadtzentrum beleben würde.

Investitionsvolumen: ca. CHF 20 Mio.
Betriebsaufwand: im Rahmen der eingesparten vier heutigen Standorte plus Kapitaldienst
Vorfinanzierung: CHF 5.7 Mio.
Vorentscheide Gemeinderat: Planungskredit 1991, Vorfinanzierungen seit 1998

Stadthaus im Mittelteil des Dreispitzparks von der Pestalozzistrasse her gesehen. (Fotomontage)
Stadtpark und Stadthaus aus Sicht der Kirche St. Ulrich und Festwiese. (Fotomontage)
Übersicht Festwiese und Stadthaus im Mitteilteil des Dreispitzparks. (Modell)

Die Förderung des öffentlichen Verkehrs ist ein erklärtes Ziel des Stadtrates. Er hat dies jüngst beim Erlass des neuen kommunalen Richtplans zum Ausdruck gebracht und in das Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz einfliessen lassen. Auf die Neuausschreibung der Betriebskonzession für den Stadtbus sind Verbesserungen beim Ausbau und Betrieb des Bussystems vorgesehen. Die zentrale Busdrehscheibe am Bärenplatz soll künftig 12 (statt heute 8) Haltestellen aufweisen, damit alle Busse viertelstündlich zur gleichen Zeit eintreffen können, um den Fahrgästen optimale Umsteigemöglichkeiten anbieten zu können. Eine Verlegung des Bushofs zum Stadt- oder zum Hafenbahnhof wurde geprüft, musste jedoch verworfen werden, da das Zentrum der Durchmesserlinien aus systemischen Gründen beim Bärenplatz liegen muss. Die Planung des Stadthauses im Dreispitzpark müsste zwingend auch die Planung der Erweiterung des Bushofs am oberen Ende des Parks mit einschliessen. Die Erweiterung des Bushofs bildet im Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz ein Schwerpunktthema, Bundesbeiträge sind deshalb möglich.

Investitionen: ca. CHF 1 Mio.
Betriebsaufwand: Unterhalt Busrechnung
Finanzierung: Investitionsrechnung
Vorentscheide Gemeinderat: -

Im Jahr 2007 führte die Stadt einen Projektwettbewerb über das Gebiet des heutigen Parkplatzes auf der Festwiese durch. Gefragt war ein Projekt für die Verlegung der heute 235 Parkplätze in eine Tiefgarage sowie Vorschläge für die Neugestaltung der Oberfläche als Freiraum. Das Siegerprojekt von Landschaftsarchitekt Paolo Bürgi und dem Ingenieurbüro Wälli AG ergab damals einen Investitionsbedarf von CHF 14.6 Mio. für die Tiefgarage und CHF 2.9 Mio. für die Parkgestaltung. Da besonders die Auslastung und damit die Betriebskosten noch nicht feststanden, wurde das Projekt zurückgestellt. Mittlerweile weist die Pädagogische Hochschule einen Bedarf von 130 bis 150 Plätzen aus. Von einer zentralisierten Stadtverwaltung würden noch einmal ca. 75 Plätze belegt. Zusammen mit möglichen Plätzen für die kantonalen Stellen ist mit 210 bis 230 Plätzen eine ausreichende Grundauslastung für die erste Ausbauetappe mit etwa 330 Plätzen gegeben. Damit wird die bis anhin brachliegende und mit Autos besetze Fläche neu als grosszügige, gestaltete und von der Bevölkerung nutzbare Grünfläche der zentrale Platz der Stadt Kreuzlingen und bildet eine angemessene Umgebung für ein Kulturobjekt von nationaler Bedeutung. Darüber hinaus setzt die Festwiese einen auffälligen grünen Akzent im neu gestalteten Stadtzentrum. Das Dreispitz Sport- und Kulturzentrum sowie eine allfällige Schwimmhalle Kreuzlingen beim Campus können von der Tiefgarage direkt erschlossen werden.

Investitionen: CHF 15.2 Mio. + 2.3 Mio.
Betriebsaufwand:  Deckung durch Parkeinnahmen
Spezialfinanzierung:  CHF 5.5 Mio.
Vorentscheide Gemeinderat: 
Planungskredit 1996, Spezialfinanzierung seit 1996

Gestaltung Stadtpark Festwiese mit darunter liegender Tiefgarage. (Modell 2007)

Seit vielen Jahren besteht Bedarf an zusätzlichen Wasserflächen, insbesondere in den Wintermonaten für die Bevölkerung und Sportvereine. Individualsportler, Familien, Schulen und Sportclubs der Region teilen sich heute das 25-Meter-Becken im Thermalbad Egelsee. Da gleichzeitig, das heisst bis 2016 auch eine Sanierung des Lernbeckens der Pädagogischen Maturitätsschule auf dem Campus sowie 2014 die Schliessung des Hallenbades Münsterlingen ansteht und auch die wachsende Bevölkerung eine steigende Nachfrage generiert, wurde zusammen mit den städtischen und kantonalen Schulen sowie dem Sportnetz Kreuzlingen das Projekt eines neuen 50-Meter-Sportbeckens iniziert. 

Als Standort für die Schwimmhalle Kreuzlingen prüfte die Steuerungsgruppe mit Vertretern der Stadt, des Kantons, der Schulgemeinde und der Sportclubs drei Optionen:

Egelsee

Der Standort Egelsee ist zentral gelegen und in unmittelbarer Nähe zu den Schulen. Die gute Erreichbarkeit ist durch den nahen Bushof, den Hafenbahnhof und den Parkplatz Festwiese gewährleistet. Der Bau eines zusätzlichen Schwimmbeckens mit direkter Verbindung zum bestehenden Thermalbad bringt sowohl dem Nutzer als auch dem Betreiber Vorteile. Durch die Aufteilung des Badebetriebes in einen familienfreundlichen (Thermalbad) und einen sportorientierten Bereich (Schwimmhalle) profitiert die öffentliche Nutzung wesentlich von der erweiterten Anlage. Durch die Verbindung der beiden Bäder können die Voraussetzungen für nationale und internationale Wettkämpfe erfüllt werden (zweites Becken zum Ein- und Ausschwimmen). Für den Schulsport ist der Standort sowie die betriebliche und technische Raumaufteilung ideal. Energetische Vorteile der Lage sind zum einen die Mitbenutzung der Thermalquelle und zum anderen die Möglichkeit, auf der grossen Dachfläche eine Solaranlage zu installieren. Der Zusammenschluss beider Bäder bringt nebst personeller Synergien auch hinsichtlich der anstehenden Sanierungsarbeiten am bestehenden Thermalbad einige Vorteile. Es können z. B. beim Neubau bereits technische Vorarbeiten geleistet werden, die sich auf die Erneuerungen später kostensparend auswirken. Nicht optimal ist die durch die benötigten Näherbaurechte erzwungene niedrige Bauweise und dass die Möglichkeiten der City-Zone nur beschränkt ausgenützt werden können.

Campus

Der Standort Campus ist ebenfalls geeignet und weist bezüglich Schulnähe und Energie ähnliche Eigenschaften aus. Aus städtebaulicher Sicht wäre der Standort neben dem Dreispitz Sport- und Kulturzentrum sogar noch interessanter. Ein Baukörper an diesem Ort würde den Freiraum gegen Nordosten hin harmonisch abschliessen. Das Wettbewerbsprojekt des neuen Stadtparks Festwiese müsste in diesem Bereich baulich und gestalterisch überarbeitet werden. Die Machbarkeitsstudie zeigte jedoch auf, dass das Schwimmbad vollständig unterirdisch gebaut werden müsste. Die Baukosten lagen deshalb bei diesem Projekt weit über denen der beiden anderen Standortvarianten. Auch die Vorgaben des Schweizerischen Schwimmverbandes können nicht vollständig erfüllt werden (kein Ein- und Ausschwimmbecken vorhanden).

Hörnli

Als Alternative mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten wurde eine Überdachung des bestehenden Hörnli-Schwimmbeckens geprüft. Während die eine Hälfte mit der Tribüne permanent überdacht wäre, könnte die zweite Hälfte im Winter mit einem ausziehbaren Teil geschlossen werden. Bei dieser Lösung würden die Beteiligungen von Kanton und dem Bundesamt für Sport wegfallen bzw. reduziert. Vor allem wäre die Nutzung durch die kantonalen Schulen nicht mehr möglich. Es würden nur in den Wintermonaten zusätzliche Wasserflächen entstehen und die Betriebskosten sind bei einer Nutzung von sechs bis sieben Monaten sehr hoch.

Argumente für eine Schwimmhalle

Die Gelegenheit, drei Bäderbetriebe der Region an einem zentralen Standort zu realisieren, ist einmalig. Der Schweizerische Schwimmsportverband (SSCHV) verfolgt eine Förderstrategie mit mehreren regional verteilten Schwimmzentren. Der Verband weist Kreuzlingen als eines der fünf geplanten nationalen Kompetenzzentren aus und unterstützt das Projekt. Das kantonale Sportanlagenkonzept bestätigt den Standort Kreuzlingen. Folgende Argumente sprechen für den Bau eines Schwimmsportzentrums:

1. Öffentliche Nutzung: Das bestehende Thermalbad Egelsee wird entlastet und kann sich als Familien- und Seniorenbad etablieren. Mit einer Verdreifachung der Wasserfläche wird die Kapazität erweitert und der wachsenden Bevölkerungszahl der Region angepasst. Schwimmen ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsförderung.

2. Schulische Nutzung: Mit dem Ausbau der Anlagen für den Schwimmunterricht wird der Bildungsstandort Kreuzlingen gestärkt. Auch die umliegenden Gemeinden können vom verbesserten Angebot profitieren.

3. Sportliche Nutzung: Der regionale Schwimm- und Wassersport wird gefördert. Es wird ein Wassersportzentrum von nationaler Bedeutung geschaffen, das die Durchführung von regionalen und nationalen Wettkämpfen mit überregionaler Ausstrahlung ermöglicht.

4. Synergienutzen: Aus drei kleinen Hallenbädern wird ein zentraler Betrieb mit Vorteilen in den Bereichen Nutzungsmöglichkeiten, Energie-, Unterhalts- und Personalkosten. Alle Bäder in Kreuzlingen können aus einer Hand betrieben werden, mit Vorteilen im Personal- und Betriebskostenbereich.

5. Sportanlagenplanung: Die Schwimmhalle ist ein Bestandteil des nationalen Sportanlagenkonzepts, der Sportanlagenplanung des Kantons Thurgau und des Sportanlagenkonzeptes der Stadt Kreuzlingen. 

Investitions- und Betriebskosten

Die auf der Machtbarkeitsstudie basierende Kostenschätzung mit einer Kostengenauigkeit von +/- 30 Prozent rechnet mit folgenden Investions- und Betriebskosten:

Investitionen: CHF 17.3 Mio.
Beiträge Dritter: 
Kanton: CHF 3.5 Mio.
Bund: CHF 2.0 Mio.
Betriebskosten: CHF 2.1 Mio.
inkl. Thermalbad, Kapitaldienst und Abschreibungen
Betriebserträge: CHF 0.7 Mio.
inkl. Thermalbad
Vorentscheide Gemeinderat: - 

Weiteres Vorgehen

Der Stadtrat legt dem Gemeinderat mit der Botschaft zum Planungskredit und Standort Stadthaus gleichzeitig auch eine Gesamtplanung über die anderen vorgesehenen Projekte im Zentrum vor. Auch die Bevölkerung wird frühzeitig über die ganze Planung - mit dem Projektnamen Xentrum Kreuzlingen - informiert. Alle vier Teilprojekte werden aber Gemeinderat und Volk für den endgültigen Entscheid separat vorgelegt.
Am 15. Dezember 2011 bewilligte der Gemeinderat das Planungskreditbegehren von CHF 450'000 zur Durchführung eines Architekturwettbewerbs für ein zentrales städtisches Verwaltungsgebäude im Mittelteil des Dreispitzparks.
Die ausführliche Botschaft Planungskreditbegehren von CHF 450'000 zur Durchführung eines Architekturwettbewerbs und der Projektierung bis und mit Volksabstimmung für eine Schwimmhalle am Standort Egelsee wird am 23. Februar 2012 vom Gemeinderat behandelt.

Kontakt

Ihre Fragen, Anregungen und Kommentare zum Impulsprogramm "Xentrum Kreuzlingen" und den Teilprojekten nehmen wir gerne entgegen. Schreiben Sie an Stadtschreiber Thomas Niederberger. Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

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