Sozialversicherungen
Das Ressort Sozialversicherungen ist das Bindeglied der Stadt zu den grossen Sozialwerken der Schweiz. Im Zentrum stehen Informationen und Abklärungen zur Entrichtung resp. zur Bezugsberechtigung von AHV/IV, der EL (Ergänzungsleistungen), der EO (Erwerbsersatz) und der FAK (Familienausgleichskasse).
Das Ressort ist zuständig für die Ausrichtung der Prämienverbilligung (IPV) gemäss Krankenversicherungsgesetz.
Für arbeits- und stellenlose Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Kreuzlingen ist das Ressort die erste Anlauf- und Meldestelle. Die Anmeldungen werden an die RAV (Regionale Arbeitsvermittlungszentren) zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Das Ressort erbringt im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit keine weiteren Dienstleistungen. Es werden deshalb auch keine Stellen vermittelt und keine Rechtsauskünfte bei arbeitsrechtlichen Konflikten erteilt. Arbeitgeber von Grenzgängern erhalten beim Ressort die nötigen Formulare und reichen hier ihre Arbeitsgesuche ein.