Gesetzlicher Betreuungsdienst (Amtsvormundschaft)
Der Gesetzliche Betreuungsdienst bietet persönliche Unterstützung bei gesetzlichen Massnahmen und leistet Hilfe in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten. In das Aufgabengebiet des Gesetzlichen Betreuungsdienstes gehören auch Unterhaltsverträge bei nicht verheirateten Paaren oder Vaterschaftsabklärungen sowie die Behandlung von Abklärungsaufträgen bei Gefährdungsmeldungen und Kindesschutzmassnahmen.