Krankenkassen-Prämienverbilligung
Das Ressort Sozialversicherungen und Arbeit ist zuständig für die Ausrichtung der Prämienverbilligung (IPV) gemäss Krankenversicherungsgesetz.
Das Ressort Sozialversicherungen und Arbeit ist zuständig für die Ausrichtung der Prämienverbilligung (IPV) gemäss Krankenversicherungsgesetz.