Ausländerbewilligungen
Jeder Ausländer ist zur Anwesenheit in der Schweiz berechtigt, wenn er eine gültige Bewilligung besitzt. Bei den Bewilligungsarten wird seit 1. Juni 2002 (Inkrafttreten der bilateralen Verträge) zwischen EG/EFTA-Staatsangehörigen und sogenannten Drittstaaten unterschieden. EG/EFTA-Bewilligungen sind in der ganzen Schweiz gültig. Bewilligungen für Ausländer aus Drittstaaten sind nur in jenem Kanton gültig, der die Bewilligung ausgestellt hat. Zum Online-Formular EG/EFTA.
Zahlungsmöglichkeiten:
Barzahlung, Maestro, Postcard
Weitere Infos
Merkblätter zu den verschiedenen Bewilligungsarten finden Sie hier:
Migrationsamt
Hinweis für die Regelung der Studenten an der Uni bzw. Hochschule Konstanz
Folgende Unterlagen sind mit dem Gesuchsformular A1 einzureichen:
- Passfoto
- Kopie des gültigen Reisepasses oder des gültigen Personalausweises
- Immatrikulation der Uni bzw. Hochschule Konstanz im Original
- Versicherungsnachweis
- Garantieerklärung der Eltern, dass diese für den Lebensunterhalt während des Studiums aufkommen
- Mietvertrag
Achtung: Diese Bewilligung berechtigt nur zum Nebenwohnsitz in der Schweiz. Studenten müssen den Hauptwohnsitz in Deutschland beibehalten!
Für die Erstellung der Bewilligung sind im Voraus Gebühren von CHF 66.- zu bezahlen. Die Gebühren für die Verlängerung von CHF 71.- sind bei Abgabe des Verlängerungsgesuches zu bezahlen.