Ausweise
- Über das Internet unter :
Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst werden. Ebenso sind unter dieser Website weitere Informationen rund um den Pass 10 abrufbar. - Der Antrag kann auch telefonisch unter folgender Nummer gestellt werden: 058 345 13 80
- Im weiteren kann ein Antrag auch direkt über die persönliche Vorsprache im Passbüro erfolgen.
- Über das Internet unter www.schweizerpass.ch:
Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst werden. Ebenso sind unter dieser Website weitere Informationen rund um den Pass 10 abrufbar. - Der Antrag kann auch telefonisch unter folgender Nummer gestellt werden: 058 345 13 80
- Im weiteren kann ein Antrag auch direkt über die persönliche Vorsprache im Passbüro erfolgen.
- Über das Internet unter www.schweizerpass.ch:
Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst werden. Ebenso sind unter dieser Website weitere Informationen rund um den Pass 10 abrufbar. - Der Antrag kann auch telefonisch unter folgender Nummer gestellt werden: 058 345 13 80
- Im weiteren kann ein Antrag auch direkt über die persönliche Vorsprache im Passbüro erfolgen.
- Über das Internet unter www.schweizerpass.ch:
Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst werden. Ebenso sind unter dieser Website weitere Informationen rund um den Pass 10 abrufbar. - Der Antrag kann auch telefonisch unter folgender Nummer gestellt werden: 058 345 13 80
- Im weiteren kann ein Antrag auch direkt über die persönliche Vorsprache im Passbüro erfolgen.
- Über das Internet unter www.schweizerpass.ch:
Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst werden. Ebenso sind unter dieser Website weitere Informationen rund um den Pass 10 abrufbar. - Der Antrag kann auch telefonisch unter folgender Nummer gestellt werden: 058 345 13 80
- Im weiteren kann ein Antrag auch direkt über die persönliche Vorsprache im Passbüro erfolgen.
- Über das Internet unter www.schweizerpass.ch:
Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst werden. Ebenso sind unter dieser Website weitere Informationen rund um den Pass 10 abrufbar. - Der Antrag kann auch telefonisch unter folgender Nummer gestellt werden: 058 345 13 80
- Im weiteren kann ein Antrag auch direkt über die persönliche Vorsprache im Passbüro erfolgen.
- Über das Internet unter www.schweizerpass.ch:
Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst werden. Ebenso sind unter dieser Website weitere Informationen rund um den Pass 10 abrufbar. - Der Antrag kann auch telefonisch unter folgender Nummer gestellt werden: 058 345 13 80
- Im weiteren kann ein Antrag auch direkt über die persönliche Vorsprache im Passbüro erfolgen.
Ausweise
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Ausweise
Ab 1. März 2010 ist der biometrische Pass flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Das Antragsverfahren läuft neu nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt über das Passbüro Biometrie in Weinfelden.
Gesuchstellende können ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragstellenden Person erledigen kann. Sie ermöglichen somit ein effizientes Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, welche die antragstellende Person bei der persönlichen Vorsprache benötigt.
Zwingendes persönliches Erscheinen
Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise, die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) oder falls nicht (mehr) vorhanden eine Wohnsitzbestätigung mitgenommen werden. Die Meldebestätigung haben Sie bei der Anmeldung an Ihrem jetzigen Wohnort als Empfangsbestätigung für den Heimatschein kostenlos erhalten. Eine Wohnsitzbestätigung ist kostenpflichtig. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig.
Wichtig: Sie müssen kein Foto mehr mitbringen.
Falls ein eigenes, digitales Foto verwendet werden soll, muss dieses auf einem unverschlüsselten und nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (File-systen FAT 32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert sein und den sehr strengen Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Die ausstellenden Behörden haften nicht für allfällige Datenverluste auf dem USB-Stick. Das Mitbringen einer eigenen Fotografie hat keine Gebührenreduktion der Ausweise zu Folge. Der antragstellenden Person wird kein Ersatz für ihre Auslagen erstattet.
Anträge für Kinder und Unmündige (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel mit einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Der neue Pass 10 erfüllt die internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit dem Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Hingegen erlauben die USA die Einreise (und die Durchreise) mit dem provisorischen Pass seit dem 1. Juli 2009 nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen ausgestellt.
Die bisherigen Passmodelle bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Im Kanton Thurgau wird diese, falls nur die Identitätskarte gewünscht wird, weiterhin über die zuständige beantragt.
Der Pass 10 und die Identitätskarte werden für Personen, die zum Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, für 10 Jahre und für Personen, die zum Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben für 5 Jahre ausgestellt. Der provisorische Pass wird unabhängig vom Alter für 1 Jahr ausgestellt.
Kosten der neuen Schweizer Ausweise
| Pass 10 | |
| Erwachsene, ab 18 Jahren | CHF 140 |
| Minderjährige, unter 18 Jahren | CHF 60 |
| Pass und Identitätskarte (Kombiangebot) | |
| Erwachsene, ab 18 Jahren | CHF 148 |
| Minderjährige, unter 18 Jahren | CHF 65 |
| Identitätskarte | |
| Erwachsene, ab 18 Jahren | CHF 65 |
| Minderjährige, unter 18 Jahren | CHF 30 |
| Provisorischer Pass | CHF 100 |
Zusätzlich fallen pro Ausweis die Portokosten von CHF 5 an. Für den provisorischen Pass fallen keine Portokosten an, da dieser persönlich beim Passbüro abgeholt werden muss. Es sei denn, die antragstellende Person wünscht eine Zustellung an die Wohnadresse.
Passbüro Biometrie Kanton Thurgau
Bahnhofstrasse 12, (3. Stock, vis à vis Bahnhof)
8570 Weinfelden
Kundentelefon: 058 345 13 80
Fax: 058 345 13 81
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Antworten auf Fragen zum Pass erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 820 008. Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter
Bestellung biometrischer Pass (Pass 10) / Kombiangebot im Kanton Thurgau
Ab 1. März 2010 ist der biometrische Pass flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Das Antragsverfahren läuft neu nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt über das Passbüro Biometrie in Weinfelden.
Gesuchstellende können ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragstellenden Person erledigen kann. Sie ermöglichen somit ein effizientes Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, welche die antragstellende Person bei der persönlichen Vorsprache benötigt.
Zwingendes persönliches Erscheinen
Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise, die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) oder falls nicht (mehr) vorhanden eine Wohnsitzbestätigung mitgenommen werden. Die Meldebestätigung haben Sie bei der Anmeldung an Ihrem jetzigen Wohnort als Empfangsbestätigung für den Heimatschein kostenlos erhalten. Eine Wohnsitzbestätigung ist kostenpflichtig. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig.
Wichtig: Sie müssen kein Foto mehr mitbringen.
Falls ein eigenes, digitales Foto verwendet werden soll, muss dieses auf einem unverschlüsselten und nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (File-systen FAT 32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert sein und den sehr strengen Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Die ausstellenden Behörden haften nicht für allfällige Datenverluste auf dem USB-Stick. Das Mitbringen einer eigenen Fotografie hat keine Gebührenreduktion der Ausweise zu Folge. Der antragstellenden Person wird kein Ersatz für ihre Auslagen erstattet.
Anträge für Kinder und Unmündige (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel mit einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Reise in und durch die USA
Der neue Pass 10 erfüllt die internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit dem Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Hingegen erlauben die USA die Einreise (und die Durchreise) mit dem provisorischen Pass seit dem 1. Juli 2009 nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen ausgestellt.
Pass 03 und Pass 06
Die bisherigen Passmodelle bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Bestellung der Identitätskarte
Im Kanton Thurgau wird diese, falls nur die Identitätskarte gewünscht wird, weiterhin über die zuständige Einwohnerkontrolle beantragt.
Gültigkeit der neuen Schweizer Ausweise
Der Pass 10 und die Identitätskarte werden für Personen, die zum Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, für 10 Jahre und für Personen, die zum Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben für 5 Jahre ausgestellt. Der provisorische Pass wird unabhängig vom Alter für 1 Jahr ausgestellt.
Kosten der neuen Schweizer Ausweise
| Pass 10 | |
| Erwachsene, ab 18 Jahren | CHF 140 |
| Minderjährige, unter 18 Jahren | CHF 60 |
| Pass und Identitätskarte (Kombiangebot) | |
| Erwachsene, ab 18 Jahren | CHF 148 |
| Minderjährige, unter 18 Jahren | CHF 65 |
| Identitätskarte | |
| Erwachsene, ab 18 Jahren | CHF 65 |
| Minderjährige, unter 18 Jahren | CHF 30 |
| Provisorischer Pass | CHF 100 |
Zusätzlich fallen pro Ausweis die Portokosten von CHF 5 an. Für den provisorischen Pass fallen keine Portokosten an, da dieser persönlich beim Passbüro abgeholt werden muss. Es sei denn, die antragstellende Person wünscht eine Zustellung an die Wohnadresse.
Kantonale Ausweisstelle
Passbüro Biometrie Kanton Thurgau
Bahnhofstrasse 12, (3. Stock, vis à vis Bahnhof)
8570 Weinfelden
Kundentelefon: 058 345 13 80
Fax: 058 345 13 81
ausweisstelle@tg.ch
www.passbuero.tg.ch
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Antworten auf Fragen zum Pass erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 820 008. Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.schweizerpass.ch
Bestellung biometrischer Pass (Pass 10) / Kombiangebot im Kanton Thurgau
Ab 1. März 2010 ist der biometrische Pass flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Das Antragsverfahren läuft neu nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt über das Passbüro Biometrie in Weinfelden.
Gesuchstellende können ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragstellenden Person erledigen kann. Sie ermöglichen somit ein effizientes Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, welche die antragstellende Person bei der persönlichen Vorsprache benötigt.
Zwingendes persönliches Erscheinen
Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise, die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) oder falls nicht (mehr) vorhanden eine Wohnsitzbestätigung mitgenommen werden. Die Meldebestätigung haben Sie bei der Anmeldung an Ihrem jetzigen Wohnort als Empfangsbestätigung für den Heimatschein kostenlos erhalten. Eine Wohnsitzbestätigung ist kostenpflichtig. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig.
Wichtig: Sie müssen kein Foto mehr mitbringen.
Falls ein eigenes, digitales Foto verwendet werden soll, muss dieses auf einem unverschlüsselten und nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (File-systen FAT 32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert sein und den sehr strengen Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Die ausstellenden Behörden haften nicht für allfällige Datenverluste auf dem USB-Stick. Das Mitbringen einer eigenen Fotografie hat keine Gebührenreduktion der Ausweise zu Folge. Der antragstellenden Person wird kein Ersatz für ihre Auslagen erstattet.
Anträge für Kinder und Unmündige (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel mit einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Reise in und durch die USA
Der neue Pass 10 erfüllt die internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit dem Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Hingegen erlauben die USA die Einreise (und die Durchreise) mit dem provisorischen Pass seit dem 1. Juli 2009 nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen ausgestellt.
Pass 03 und Pass 06
Die bisherigen Passmodelle bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Bestellung der Identitätskarte
Im Kanton Thurgau wird diese, falls nur die Identitätskarte gewünscht wird, weiterhin über die zuständige Einwohnerkontrolle beantragt.
Gültigkeit der neuen Schweizer Ausweise
Der Pass 10 und die Identitätskarte werden für Personen, die zum Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, für 10 Jahre und für Personen, die zum Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben für 5 Jahre ausgestellt. Der provisorische Pass wird unabhängig vom Alter für 1 Jahr ausgestellt.
Kosten der neuen Schweizer Ausweise
| Pass 10 | |
| Erwachsene, ab 18 Jahren | CHF 140 |
| Minderjährige, unter 18 Jahren | CHF 60 |
| Pass und Identitätskarte (Kombiangebot) | |
| Erwachsene, ab 18 Jahren | CHF 148 |
| Minderjährige, unter 18 Jahren | CHF 65 |
| Identitätskarte | |
| Erwachsene, ab 18 Jahren | CHF 65 |
| Minderjährige, unter 18 Jahren | CHF 30 |
| Provisorischer Pass | CHF 100 |
Zusätzlich fallen pro Ausweis die Portokosten von CHF 5 an. Für den provisorischen Pass fallen keine Portokosten an, da dieser persönlich beim Passbüro abgeholt werden muss. Es sei denn, die antragstellende Person wünscht eine Zustellung an die Wohnadresse.
Bestellung biometrischer Pass (Pass 10) / Kombiangebot im Kanton Thurgau
Ab 1. März 2010 ist der biometrische Pass flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Das Antragsverfahren läuft neu nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt über das Passbüro Biometrie in Weinfelden.
Gesuchstellende können ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragstellenden Person erledigen kann. Sie ermöglichen somit ein effizientes Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, welche die antragstellende Person bei der persönlichen Vorsprache benötigt.
Zwingendes persönliches Erscheinen
Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise, die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) oder falls nicht (mehr) vorhanden eine Wohnsitzbestätigung mitgenommen werden. Die Meldebestätigung haben Sie bei der Anmeldung an Ihrem jetzigen Wohnort als Empfangsbestätigung für den Heimatschein kostenlos erhalten. Eine Wohnsitzbestätigung ist kostenpflichtig. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig.
Wichtig: Sie müssen kein Foto mehr mitbringen.
Falls ein eigenes, digitales Foto verwendet werden soll, muss dieses auf einem unverschlüsselten und nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (File-systen FAT 32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert sein und den sehr strengen Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Die ausstellenden Behörden haften nicht für allfällige Datenverluste auf dem USB-Stick. Das Mitbringen einer eigenen Fotografie hat keine Gebührenreduktion der Ausweise zu Folge. Der antragstellenden Person wird kein Ersatz für ihre Auslagen erstattet.
Anträge für Kinder und Unmündige (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel mit einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Reise in und durch die USA
Der neue Pass 10 erfüllt die internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit dem Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Hingegen erlauben die USA die Einreise (und die Durchreise) mit dem provisorischen Pass seit dem 1. Juli 2009 nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen ausgestellt.
Pass 03 und Pass 06
Die bisherigen Passmodelle bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Bestellung der Identitätskarte
Im Kanton Thurgau wird diese, falls nur die Identitätskarte gewünscht wird, weiterhin über die zuständige Einwohnerkontrolle beantragt.
Bestellung biometrischer Pass (Pass 10) / Kombiangebot im Kanton Thurgau
Ab 1. März 2010 ist der biometrische Pass flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Das Antragsverfahren läuft neu nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt über das Passbüro Biometrie in Weinfelden.
Gesuchstellende können ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragstellenden Person erledigen kann. Sie ermöglichen somit ein effizientes Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, welche die antragstellende Person bei der persönlichen Vorsprache benötigt.
Zwingendes persönliches Erscheinen
Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise, die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) oder falls nicht (mehr) vorhanden eine Wohnsitzbestätigung mitgenommen werden. Die Meldebestätigung haben Sie bei der Anmeldung an Ihrem jetzigen Wohnort als Empfangsbestätigung für den Heimatschein kostenlos erhalten. Eine Wohnsitzbestätigung ist kostenpflichtig. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig.
Wichtig: Sie müssen kein Foto mehr mitbringen.
Falls ein eigenes, digitales Foto verwendet werden soll, muss dieses auf einem unverschlüsselten und nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (File-systen FAT 32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert sein und den sehr strengen Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Die ausstellenden Behörden haften nicht für allfällige Datenverluste auf dem USB-Stick. Das Mitbringen einer eigenen Fotografie hat keine Gebührenreduktion der Ausweise zu Folge. Der antragstellenden Person wird kein Ersatz für ihre Auslagen erstattet.
Anträge für Kinder und Unmündige (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel mit einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Reise in und durch die USA
Der neue Pass 10 erfüllt die internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit dem Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Hingegen erlauben die USA die Einreise (und die Durchreise) mit dem provisorischen Pass seit dem 1. Juli 2009 nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen ausgestellt.
Pass 03 und Pass 06
Die bisherigen Passmodelle bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Bestellung biometrischer Pass (Pass 10) / Kombiangebot im Kanton Thurgau
Ab 1. März 2010 ist der biometrische Pass flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Das Antragsverfahren läuft neu nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt über das Passbüro Biometrie in Weinfelden.
Gesuchstellende können ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragstellenden Person erledigen kann. Sie ermöglichen somit ein effizientes Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, welche die antragstellende Person bei der persönlichen Vorsprache benötigt.
Zwingendes persönliches Erscheinen
Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise, die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) oder falls nicht (mehr) vorhanden eine Wohnsitzbestätigung mitgenommen werden. Die Meldebestätigung haben Sie bei der Anmeldung an Ihrem jetzigen Wohnort als Empfangsbestätigung für den Heimatschein kostenlos erhalten. Eine Wohnsitzbestätigung ist kostenpflichtig. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig.
Wichtig: Sie müssen kein Foto mehr mitbringen.
Falls ein eigenes, digitales Foto verwendet werden soll, muss dieses auf einem unverschlüsselten und nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (File-systen FAT 32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert sein und den sehr strengen Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Die ausstellenden Behörden haften nicht für allfällige Datenverluste auf dem USB-Stick. Das Mitbringen einer eigenen Fotografie hat keine Gebührenreduktion der Ausweise zu Folge. Der antragstellenden Person wird kein Ersatz für ihre Auslagen erstattet.
Anträge für Kinder und Unmündige (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel mit einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Reise in und durch die USA
Der neue Pass 10 erfüllt die internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit dem Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Hingegen erlauben die USA die Einreise (und die Durchreise) mit dem provisorischen Pass seit dem 1. Juli 2009 nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen ausgestellt.
Bestellung biometrischer Pass (Pass 10) / Kombiangebot im Kanton Thurgau
Ab 1. März 2010 ist der biometrische Pass flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Das Antragsverfahren läuft neu nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt über das Passbüro Biometrie in Weinfelden.
Gesuchstellende können ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragstellenden Person erledigen kann. Sie ermöglichen somit ein effizientes Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, welche die antragstellende Person bei der persönlichen Vorsprache benötigt.
Zwingendes persönliches Erscheinen
Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise, die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) oder falls nicht (mehr) vorhanden eine Wohnsitzbestätigung mitgenommen werden. Die Meldebestätigung haben Sie bei der Anmeldung an Ihrem jetzigen Wohnort als Empfangsbestätigung für den Heimatschein kostenlos erhalten. Eine Wohnsitzbestätigung ist kostenpflichtig. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig.
Wichtig: Sie müssen kein Foto mehr mitbringen.
Falls ein eigenes, digitales Foto verwendet werden soll, muss dieses auf einem unverschlüsselten und nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (File-systen FAT 32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert sein und den sehr strengen Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Die ausstellenden Behörden haften nicht für allfällige Datenverluste auf dem USB-Stick. Das Mitbringen einer eigenen Fotografie hat keine Gebührenreduktion der Ausweise zu Folge. Der antragstellenden Person wird kein Ersatz für ihre Auslagen erstattet.
Anträge für Kinder und Unmündige (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel mit einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.