Neues Hafenreglement tritt per 1. Januar 2023 in Kraft

Per 1. Januar 2023 tritt das überarbeitete Hafenreglement in Kraft. Mit dem neuen Regelwerk in Einklang gebracht wurden auch die Verordnung und der Gebührentarif.
31. Dez. 2022
Am 8. September 2022 genehmigte das Kreuzlinger Parlament die Totalrevision des Hafenreglements. Mit dem ungenutzten Ablauf der Referendumsfrist am 9. Dezember 2022, setzte der Stadtrat an seiner letzten Sitzung in diesem Jahr das Reglement in Kraft und genehmigte die neue Verordnung und den Gebührentarif per 1. Januar 2023.

Die Liegeplatzbesitzerinnen und Liegeplatzbesitzer werden im neuen Jahr schriftlich über die neuen Reglemente informiert.

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