Reglement Landkredit tritt per 1. Juni 2022 in Kraft

Nach der Totalrevision des Reglements über den Landkredit, setzt es der Stadtrat per 1. Juni 2022 in Kraft.
09. Mai 2022
Nachdem der Gemeinderat am 27. Januar 2022 der Totalrevision des Reglements über den Landkredit der Stadt Kreuzlingen mit Änderungen zustimmte, und das fakultative Referendum am 28. April ungenutzt abgelaufen ist, wird das Reglement per 1. Juni 2022 in Kraft gesetzt.

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