Übergangsbestimmungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft

Bis zur Inkraftsetzung des neuen Zonenplans und Baureglements der Stadt Kreuzlingen, gelten für Baugesuche ab dem 1. Januar 2023 Übergangsbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG).
24. Nov. 2022
Im Juni 2021 reichte die Stadt Kreuzlingen die neue Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) beim kantonalen Departement für Bau und Umwelt (DBU) zur Genehmigung ein. Der Rahmennutzungsplan musste insbesondere an die neuen Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes und an die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst werden.

Weil der Genehmigungsentscheid des DBU bis dato ausstehend ist und die Rechtsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, kann die Inkraftsetzung des neuen Zonenplans und Baureglements durch den Stadtrat nicht erfolgen. Daher gelten für Baugesuche, die ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden, die Übergangsbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Von dieser Regelung ausgenommen sind Bauvorhaben, die sich im Geltungsbereich von rechtskräftigen Gestaltungsplänen befinden, die vor dem 1. Januar 2013 öffentlich aufgelegt wurden und Baugesuche, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.

Der neue Zonenplan und das neue Baureglement sind ab dem 1. Januar 2023 noch nicht an-wendbar. Sobald eine diesbezügliche Genehmigung seitens des Kantons vorliegt, wird der Stadtrat die Inkraftsetzung dieser Planung auf einen späteren Zeitpunkt beschliessen.

Fragen in Zusammenhang der Übergangsbestimmungen, beantwortet gerne die Bauverwaltung: 071 677 61 86. Die Übergangsbestimmungen finden Sie in den Amtlichen Publikationen vom 24. November 2022 .

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