Öffentliche Auflagen und Baugesuche
Die ordentlichen Baugesuche und öffentlichen Auflagen werden in der Regel wöchentlich publiziert. Sondernutzungspläne oder Projekte werden nach deren Freigabe ebenfalls publiziert.
Personen, die Einsichtnahme in die öffentlichen Planauflagen wünschen, müssen sich vorgängig telefonisch anmelden. Interessenten die einer Risikogruppe angehören, sich in Quarantäne oder in Selbstisolation befinden, können eine Vertreterin oder einen Vertreter bestimmen. Sollte dies nicht möglich sein, suchen wir in Absprache alternative Lösungen.
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13.01.2021
Änderungen Gestaltungsplan "Seezelg II", 2. öffentliche Auflage
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30.09.2020
Baugesuche ab 22. Dezember 2020
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30.09.2020
Baugesuche ab 19. Januar 2021
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30.09.2020
Baugesuche ab 12. Januar 2021