Schlichtungsbehörde
Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses in Kreuzlingen. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos.
Zu den Aufgaben der Schlichtungsbehörde gehört die Beratung in allen Mietfragen. Bei Streitigkeiten wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Zudem werden Entscheide über Kündigungen oder Erstreckung des Mietverhältnisses sowie über Verwendung hinterlegter Mietzinse gefällt.
Öffnungszeiten |
Vormittag | Nachmittag |
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Dienstag | 08.30 - 11.30 Uhr | geschlossen |
Mittwoch und Donnerstag | geschlossen | 13.30 - 17.00 Uhr |
Zusammensetzung der Kommission
Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus einem unabhängigen Vorsitzenden sowie je einer Vertreterin oder eines Vertreters der Vermieter- und Mieterseite.
Funktion | Name |
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Präsident | Renato Canal, lic. iur. |
Vize-Präsident | Dieter Studer, lic. iur. |
Mitglieder |
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Das von der Vermieterin oder vom Vermieter zu verwendende Formular Mitteilung einer Mietzinserhöhung und/oder anderen einseitigen Vertragsänderung (Art. 269 d OR) kann bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen bezogen werden.