Teilinkraftsetzung Rahmennutzungsplan
Bis zur Teilinkraftsetzung des neuen Zonenplans und Baureglements der Stadt Kreuzlingen, gelten für Baugesuche weiterhin das alte Baureglement und der Zonenplan aus dem Jahr 2000 inkl. die Übergangsbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG), welche seit 1. Januar 2023 anzuwenden sind.
Der Stadtrat hat die Teilinkraftsetzung der neuen Rahmennutzungsplanung, über die unangefochtenen Inhalte des neuen Baureglements bzw. unbestrittenen Gebiete des Zonenplans auf den 1. September 2023 beschlossen.
Infolge der hängigen Beschwerden beim Verwaltungsgericht gelten ab dem 1. September 2023 für die zwei Gebiete "Ribistrasse, Mowag Süd" und "Kissingerguet / Seezelg" nach wie vor die bisherigen Zonenzuweisungen gemäss altem Zonenplan aus dem Jahr 2000 und die dazugehörenden alten Baureglementsvorschriften, genehmigt am 4. Juli 2000 mit RRB Nr. 638, wobei die Übergangsvorschriften des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG; RB 700) und der Verordnung des Regierungsrates zum Planungs- und Baugesetz (PBV; RB 700.1) sowie zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB; RB 700.2) zu beachten sind. Für die gesamte Erholungs- und Freizeitzone gelten ebenso weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des alten Baureglements der Stadt Kreuzlingen aus dem Jahr 2000.