Gewässerschutz
Genereller Entwässerungsplan
Grundlage für den Gewässerschutz in Kreuzlingen ist der generelle Entwässerungsplan (GEP), der bei der Bauverwaltung eingesehen werden kann. Der Kanton Thurgau sorgt für die Erstellung der Pläne damit in den Gemeinden ein sachgemässer Gewässerschutz und eine zweckmässige Siedlungsentwässerung durchgeführt wird.
Mit dem GEP werden viele Bereiche des Gewässerschutzes umfassend und differenziert betrachtet. Neben der Kanalisation, der Abwasserentsorgung (Kläranlage Konstanz) wird auch anderen Elementen, wie der Versickerung von Regenwasser, den Auswirkungen der Siedlungsentwässerrung auf ober- und unterirdischen Gewässer und dem natürlichen Wasserkreislauf Rechnung getragen.
Gewässer-Renaturierungen
Werden Gewässer durch Bauprojekte in der Umgebung tangiert, prüft die Bauverwaltung, ob der betroffene Gewässerabschnitt renaturiert werden kann.
Gewässerentwicklungskonzept
Das Gewässerentwicklungskonzept zeigt, wie sich die Kreuzlinger Gewässer mittel- bis langfristig entwickeln sollen.
Kampagne "Unter jedem Ablaufgitter verbirgt sich ein Fluss"
Die Kampagne wurde von der Schweizerischen Vereinigung der Fischereiaufseher (SVFA) initiiert. Sie informiert die Bevölkerung in einem Video über die Verschmutzung der Wasserläufe und Seen unseres Landes, die auf die falsche Verwendung von Ablaufgittern für klares Wasser (auch Reinabwasser genannt) zurückzuführen ist.