Massnahmen zur Luftreinhaltung

Die schweizerische Luftreinhaltepolitik beruht auf der Luftreinhalte-Verordnung, dem Luftreinhalte-Konzept und dem Bericht des Bundesrats über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone.

Dank zahlreicher realisierter Massnahmen (Vorschriften für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie für Feuerungsanlagen, Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge u.a.m.) konnten die Luftschadstoff-Emissionen zum Teil wesentlich vermindert werden. Entsprechend hat sich die Luftqualität in den letzten Jahren verbessert.

Die Koordination der Massnahmen zur Luftreinhaltung erfolgt durch das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau.

Ziele der Luftreinhaltung sind

  • Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen nachhaltig zu schützen.
  • Emissionen so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Vorsorgeprinzip).
  • Emissionen so weit zu reduzieren, um übermässige Luftverunreinigungen zu verhindern (Gefahrenabwehr).
Luftbelastungen im Winter
Luftbelastungen im Winter

Artikel Kreuzlinger News aus der Rubrik Umwelttipps

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