Baurechtsvertrag Minigolfanlage ist rechtskräftig

Mit der Unterzeichnung des Baurechtsvertrags zwischen der Stadt Kreuzlingen und Julius Kartal (Pan Rolito AG) steht der Erneuerung der beliebten Freizeitanlage im Seeburgpark nichts mehr im Wege.
02. Juni 2026
Heute haben Stadtpräsident Thomas Niederberger, Stadtschreiber Michael Stahl und Julius Kartal den Baurechtsvertrag für die beliebte Minigolfanlage im Seeburgpark auf dem Grundbuchamt unterzeichnet. Die alte Baute wurde zwischenzeitlich abgebrochen. Mit dem nun rechtskräftigen Baurechtsvertrag ist der Weg frei für den Neubau einer Gartenwirtschaft und eines Kiosks. Das Baufeld bietet Platz für einen eingeschossigen Ersatzbau mit den Massen 20 m x 9.5 m.

Da der Baurechtsvertrag der Minigolfanlage mit dem langjährigen Baurechtsnehmer Richard Lüthi am 28. Februar 2026 auslief, schrieb der Stadtrat die städtische Landparzelle im Frühjahr 2024 neu zur Baurechtsvergabe aus. Nach Abschluss der Bewerbungsevaluation legte der Stadtrat das Konzept von Julius Kartal dem Gemeindeparlament am 4. September 2025 zur Abstimmung vor. Das Parlament hiess den Baurechtsvertrag bei einer Enthaltung mit 36 Ja- Stimmen gut.

Als nächster Schritt wird das Baugesuch für den neuen Restaurationsbetrieb eingereicht. Während der Übergangsphase kann durch den Einsatz eines Provisoriums trotzdem Minigolf gespielt werden. Zudem wird eine Auswahl an Getränken und Speisen angeboten.
Minigolfanlage im Seeburpark
Die Minigolfanlage im Seeburpark.
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Minigolfanlage im Seeburpark
Die Minigolfanlage im Seeburpark.