Bundesgericht lehnt Stimmrechtsbeschwerde ab

In letzter Instanz wies auch das Bundesgericht die Stimmrechtsbeschwerde ab und bestätigt somit die Korrektheit der Volksbotschaft vom 27. November 2016.
28. März 2022
Am 27. November 2016 haben die Stimmbürger von Kreuzlingen dem Kreditbegehren für den Neubau eines zentralen Stadthauses, den Bau einer Tiefgarage und die Neugestaltung der Festwiese an der Urne zugestimmt. Ein Stimmbürger hat dies angefochten und geltend gemacht, dass die Informationen der Behörden und einzelner Behördenmitglieder vor der Urnenabstimmung, insbesondere in der Volksbotschaft, mangelhaft waren und Fehler aufwiesen.

Das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft und auch das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hatten diese Rügen in ihren Entscheiden vom 23. April 2020 und 2. De-zember 2020 als unbegründet beurteilt und den Rekurs bzw. die Beschwerde abgewiesen.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes wurde an das Bundesgericht in Lausanne weitergezogen. In seinem Urteil vom 15. Februar 2022 hat das Bundesgericht den Entscheid des Ver-waltungsgerichts nun bestätigt und die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen, soweit es überhaupt darauf eingetreten ist. Das Bundesgericht bestätigt somit die Korrektheit der Volksbotschaft vom 27. November 2016.

Der Stadtrat begrüsst das Urteil des Bundesgerichts und er sieht sich in seinen Aussagen bestätigt. Damit steht nun endgültig fest, dass die Stimmbürger dem Kreditbegehren für das Stadthaus auf der Festwiese rechtsgültig zugestimmt haben.

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte (wie z.B. den Veranstaltungskalender) verhindern.