Energie Kreuzlingen senkt Strompreise deutlich
Per 1. Januar 2026 sinken die Strompreise für alle Tarifgruppen. Für einen Haushalt (H4-Profil) mit einem Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden bedeutet dies Minderkosten von CHF 124.– pro Jahr.
28. Aug. 2025
Die Terminmarktpreise haben sich im letzten Jahr beruhigt, dadurch ergeben sich tiefere Beschaffungskosten. Durch den stetigen Ausbau von Photovoltaik-Anlagen steigt der Anteil der erneuerbaren Energie in Kreuzlingen. Dadurch erhöht sich bei Swissgrid der Aufwand zur Stabilisierung des Stromnetzes, was zu höheren Kosten für die Ausgleichenergie führt. Dennoch sinkt in Summe der Energiepreise. Der ökologische Mehrwert für das Standardprodukt Wasser-Mix, das sich neu aus Schweizer Wasserkraft und einem Anteil an lokalem Solarstrom zusammensetzt, beträgt 0.43 Rp./kWh.
Netznutzungskosten und Abgaben
Die Netznutzungskosten vom Vorlieger- und dem eigenen Verteilnetz sinken insgesamt um 4.33 Prozent. Die Systemdienstleistung sinkt auf 0.27 Rp./kWh. Die Stromreserve steigt auf 0.41 Rp./kWh. Neu eingeführt werden die sogenannten solidarisierten Kosten von 0.05 Rp./kWh, die für Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen der Stahlindustrie verwendet werden. Der Netzzuschlag bleibt unverändert bei 2.30 Rp./kWh.
Anpassungen in der Tarifstruktur
Über die neue Verordnung im Stromversorgungsgesetz (StromVG) und Stromversorgungsver-ordnung (StromVV) treten verschiedene Neuerungen in Kraft. So ist in den Tarifen nebst dem Grundpreis neu der Messpreis separat auszuweisen. Der Blindstrom wir neu in konform und unkonform getrennt. Induktiver Blindstrom wird vom Vorlieger mit 0.05 Rp./kWh vergütet, da dieser den kapazitiven Blindstrom kompensiert. Zudem hebt Energie Kreuzlingen den Staffelpreis in der Netznutzung auf, dies vereinfacht die Tarifstruktur, um so die künftigen Vorgaben besser erfüllen zu können.
Netznutzungskosten und Abgaben
Die Netznutzungskosten vom Vorlieger- und dem eigenen Verteilnetz sinken insgesamt um 4.33 Prozent. Die Systemdienstleistung sinkt auf 0.27 Rp./kWh. Die Stromreserve steigt auf 0.41 Rp./kWh. Neu eingeführt werden die sogenannten solidarisierten Kosten von 0.05 Rp./kWh, die für Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen der Stahlindustrie verwendet werden. Der Netzzuschlag bleibt unverändert bei 2.30 Rp./kWh.
Anpassungen in der Tarifstruktur
Über die neue Verordnung im Stromversorgungsgesetz (StromVG) und Stromversorgungsver-ordnung (StromVV) treten verschiedene Neuerungen in Kraft. So ist in den Tarifen nebst dem Grundpreis neu der Messpreis separat auszuweisen. Der Blindstrom wir neu in konform und unkonform getrennt. Induktiver Blindstrom wird vom Vorlieger mit 0.05 Rp./kWh vergütet, da dieser den kapazitiven Blindstrom kompensiert. Zudem hebt Energie Kreuzlingen den Staffelpreis in der Netznutzung auf, dies vereinfacht die Tarifstruktur, um so die künftigen Vorgaben besser erfüllen zu können.
Der Stadtrat hat die Stromtarife für 2026 am 12. August 2025 genehmigt. Die Tarifübersicht und die offizielle «Mitteilung zur Tarifänderung 2026» werden am 31. August 2025
hier
publiziert.