Restaurant Fischerhaus: Baurechtsmodell wird nicht weiterverfolgt – Betrieb bleibt gesichert
Nach intensiven Abklärungen verfolgen die Stadt und die Fischerhaus GmbH die Lösung über ein Baurecht nicht weiter. Reto Eppenberger zieht seine Bewerbung im Einvernehmen mit der Stadt zurück.
26. Aug. 2026
Ausschlaggebend ist, dass die langfristigen Investitionen unter den heutigen Rahmenbedingungen für einen privaten Betreiber wirtschaftlich kaum tragbar sind. Der Betrieb läuft wie gewohnt weiter.
Im August 2025 schrieb die Stadt Kreuzlingen das Restaurant Fischerhaus im Baurecht aus. Hintergrund ist der hohe und dringliche Sanierungsbedarf der Liegenschaft im Eigentum der Stadt Kreuzlingen. Die Fischerhaus GmbH von Reto Eppenberger reichte als einzige Bewerberin ein Dossier ein und brachte damit die Sicht des laufenden Betriebs in das Verfahren ein.
In den vergangenen Monaten führten die Stadt und Reto Eppenberger intensive Gespräche über die Übernahme im Baurecht. Reto Eppenberger sagt: «Die Abklärungen haben gezeigt, dass ein Baurecht unter den heutigen Rahmenbedingungen wirtschaftlich kaum tragbar ist. Mir ist wichtig, dass das Fischerhaus verlässlich weitergeführt und klug erneuert wird.»
Stadt und Pächter haben sich deshalb darauf verständigt, die Lösung über ein Baurecht nicht weiterzuverfolgen. Die Erkenntnisse aus den Abklärungen der Fischerhaus GmbH – insbesondere zur Wirtschaftlichkeit, zur betrieblichen Tauglichkeit und zu den baulichen Folgewirkungen – fliessen in die weiteren Überlegungen ein.
Für den Stadtrat und für den langjährigen Betreiber bleibt das Ziel unverändert: Das Fischerhaus soll auch künftig als attraktiver Gastronomiebetrieb an seiner besonderen Lage am See erhalten bleiben. Das Restaurant und der Biergarten sind ein wichtiger Bestandteil des gastronomischen Angebots in Kreuzlingen und haben insbesondere für den angrenzenden Campingplatz und den Tourismus eine grosse Bedeutung. Ein Verkauf kommt für den Stadtrat nicht in Frage.
Im Vordergrund steht nun eine Lösung, die den sicheren Betrieb gewährleistet, wirtschaftlich vertretbar bleibt und künftige Entwicklungsmöglichkeiten offenhält. Die nun folgenden Abklärungen werden aufzeigen, mit welchen baulichen Massnahmen ein gesetzeskonformer und wirtschaftlich tragbarer Weiterbetrieb ermöglicht werden kann. Dabei werden sowohl eine kostenoptimierte Überarbeitung des bestehenden Sanierungsprojekts als auch eine Instandsetzung mit gezielten baulichen Eingriffen geprüft. Die betriebliche Erfahrung der Fischerhaus GmbH soll dabei in die Prüfung einfliessen, insbesondere bei Logistik, Lagerflächen, Abläufen und Schnittstellen zum Campingplatz. Parallel dazu will der Stadtrat die langfristige Entwicklung des Standorts im Auge behalten, gerade auch im Zusammenhang mit dem benachbarten Campingplatz.
Der Betrieb des Fischerhauses bleibt für Gäste und Mitarbeitende gesichert. Der bestehende Mietvertrag mit der Fischerhaus GmbH läuft bis mindestens Ende 2028. Beide Seiten können sich eine Verlängerung gut vorstellen. Über die nächsten Schritte informieren Stadt und Fischerhaus GmbH zu gegebener Zeit.
Im August 2025 schrieb die Stadt Kreuzlingen das Restaurant Fischerhaus im Baurecht aus. Hintergrund ist der hohe und dringliche Sanierungsbedarf der Liegenschaft im Eigentum der Stadt Kreuzlingen. Die Fischerhaus GmbH von Reto Eppenberger reichte als einzige Bewerberin ein Dossier ein und brachte damit die Sicht des laufenden Betriebs in das Verfahren ein.
In den vergangenen Monaten führten die Stadt und Reto Eppenberger intensive Gespräche über die Übernahme im Baurecht. Reto Eppenberger sagt: «Die Abklärungen haben gezeigt, dass ein Baurecht unter den heutigen Rahmenbedingungen wirtschaftlich kaum tragbar ist. Mir ist wichtig, dass das Fischerhaus verlässlich weitergeführt und klug erneuert wird.»
Stadt und Pächter haben sich deshalb darauf verständigt, die Lösung über ein Baurecht nicht weiterzuverfolgen. Die Erkenntnisse aus den Abklärungen der Fischerhaus GmbH – insbesondere zur Wirtschaftlichkeit, zur betrieblichen Tauglichkeit und zu den baulichen Folgewirkungen – fliessen in die weiteren Überlegungen ein.
Für den Stadtrat und für den langjährigen Betreiber bleibt das Ziel unverändert: Das Fischerhaus soll auch künftig als attraktiver Gastronomiebetrieb an seiner besonderen Lage am See erhalten bleiben. Das Restaurant und der Biergarten sind ein wichtiger Bestandteil des gastronomischen Angebots in Kreuzlingen und haben insbesondere für den angrenzenden Campingplatz und den Tourismus eine grosse Bedeutung. Ein Verkauf kommt für den Stadtrat nicht in Frage.
Im Vordergrund steht nun eine Lösung, die den sicheren Betrieb gewährleistet, wirtschaftlich vertretbar bleibt und künftige Entwicklungsmöglichkeiten offenhält. Die nun folgenden Abklärungen werden aufzeigen, mit welchen baulichen Massnahmen ein gesetzeskonformer und wirtschaftlich tragbarer Weiterbetrieb ermöglicht werden kann. Dabei werden sowohl eine kostenoptimierte Überarbeitung des bestehenden Sanierungsprojekts als auch eine Instandsetzung mit gezielten baulichen Eingriffen geprüft. Die betriebliche Erfahrung der Fischerhaus GmbH soll dabei in die Prüfung einfliessen, insbesondere bei Logistik, Lagerflächen, Abläufen und Schnittstellen zum Campingplatz. Parallel dazu will der Stadtrat die langfristige Entwicklung des Standorts im Auge behalten, gerade auch im Zusammenhang mit dem benachbarten Campingplatz.
Der Betrieb des Fischerhauses bleibt für Gäste und Mitarbeitende gesichert. Der bestehende Mietvertrag mit der Fischerhaus GmbH läuft bis mindestens Ende 2028. Beide Seiten können sich eine Verlängerung gut vorstellen. Über die nächsten Schritte informieren Stadt und Fischerhaus GmbH zu gegebener Zeit.

Der Mietvertrag zwischen Stadt und Fischerhaus GmbH läuft bis mindestens 2028 weiter.

Der Mietvertrag zwischen Stadt und Fischerhaus GmbH läuft bis mindestens 2028 weiter.