Gastarife steigen ab 1. Juli 2023

Die Deutsche Gasspeicherumlage wirkt sich auch auf den Tarif von Energie Kreuzlingen aus. Durch ihre Erhöhung steigt die gesamte Gasumlage von bisher 0.449 Rp./kWh auf 0.535 Rp./kWh ab 1. Juli 2023.
30. Mai 2023
Energie Kreuzlingen bezieht das Erdgas direkt aus Konstanz und ist somit von den für Deutschland geltenden Gasumlagen betroffen. Die Gasspeicherumlage wird ab 1. Juli 2023 um 0.086 ct./kWh erhöht. Hintergrund der Gasspeicherumlage ist die Novelle des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die insbesondere Füllstandsvorgaben für Gasspeicher vorsieht. Das "Gasspeichergesetz" hatte der Deutsche Bundestag im März 2022 verabschiedet, um die Versorgung zu sichern und unter anderem extreme Preissprünge zu vermeiden. Damit sind die Füllstände in Gasspeichern gesetzlich vorgegeben.

Für die Berechnung der Gasspeicherumlage hat die Trading Hub Europe (THE) die bisher entstandenen Kosten sowie die prognostizierten Kosten und Erlöse beigezogen. Zudem hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angekündigt, das Gasspeichergesetz bis 2027 zu verlängern. Dieser verlängerte Zeitraum wurde ebenfalls in die Ermittlung der Speicherumlage miteinbezogen. Die THE setzt die Gasspeicherumlage per 1. Juli 2023 von aktuell 0.059 ct./kWh auf neu 0.145 ct./kWh fest. . Die Gasumlage setzt sich aus der Bilanzierungsumlage und der Gasspeicherumlage zusammen und beträgt derzeit 0.449 Rp./kWh. Durch die Erhöhung der Gasspeicherumlage steigt die Gasumlage um 0.086 Rp./kWh auf 0.535 Rp./kWh.

Energie Kreuzlingen hat den Preisüberwacher (PUE) über die Erhöhung der Gastarife informiert. Der PUE hat bestätigt, dass die geforderten Voraussetzungen zur Anpassung der Gastarife erfüllt sind. Für mehr Transparenz weist Energie Kreuzlingen die Gasumlage auf dem Tarifblatt separat aus.

Der ab 1. Juli 2023 gültige Gastarif wird ab dem 5. Juni 2023 auf www.energiekreuzlingen.ch publiziert.

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