Revidiertes Beitrags- und Gebührenreglement tritt in Kraft

Der Stadtrat setzt das totalrevidierte Beitrags- und Gebührenreglement für öffentliche Erschliessungsanlagen, Baubewilligungsverfahren, Baupolizei und Ersatzabgaben (BGR) per 1. Januar 2027 in Kraft.
04. Nov. 2026
Der Gemeinderat genehmigte die Totalrevision des BGR am 13. November 2025 mit 23 Ja- zu 12 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen. Mit der Revision werden die Beiträge und Gebühren im Baubereich transparenter, verursachergerechter und massvoll angepasst. Zudem wird der Kostendeckungsgrad erhöht. Die bisherigen Tarife waren seit rund 20 Jahren weitgehend unverändert geblieben.

Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau genehmigte das revidierte Reglement am 3. Juni 2026. An seiner Sitzung vom 20. Oktober 2026 beschloss der Stadtrat dessen Inkraftsetzung per 1. Januar 2027. Das revidierte Reglement ist auf der Website der Stadt Kreuzlingen unter www.kreuzlingen.ch/reglemente abrufbar.