Stadt gibt Restaurant Fischerhaus im Baurecht ab

Die Stadt Kreuzlingen schreibt das Restaurant Fischerhaus im Baurecht aus. Interessierte können sich bis spätestens 30. November 2025 bewerben.
05. Sept. 2025
Das beliebte Restaurant Fischerhaus mit Biergarten befindet sich direkt am Seeufer und ist im Eigentum der Stadt (Parzelle Nr. 5049). Aktuell besteht für das Restaurant ein Mietvertrag mit der Fischerhaus GmbH, vertreten durch Reto Eppenberger. Der Vertrag kann frühestens auf den 31. Dezember 2028 gekündigt werden. Weil der aktuelle Gebäudezustand verschiedene gesetzliche Vorgaben nicht mehr erfüllt und sich eine Sanierung aufdrängt, entschied der Stadtrat, die anfallenden Investitionen nicht selbst zu tätigen und das Restaurant Fischerhaus im Baurecht auszuschreiben.

Die Stadt sucht nun eine Baurechtsnehmerin oder einen Baurechtsnehmer, der oder die das Restaurant im Baurecht übernehmen möchte. Weil das Gebäude nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entspricht, muss es zwingend saniert werden. Für die Erneuerung des Restaurants liegt bereits ein Projekt vor, das mit kleineren Anpassungen und Ergänzungen als Grundlage für die Ausarbeitung eines Baugesuchs dienen könnte. Selbstverständlich kann auch ein anderes Projekt geplant werden.
Die Ausschreibung erfolgt diese Woche (28. August 2025) per Inserat in den "Kreuzlinger Nachrichten" sowie im Fachmagazin "Gastrojournal".

Auskünfte zum Baurechtsvertrag erteilt Stadtschreiber Michael Stahl (Telefon: 071 677 62 10, E-Mail. Interessentinnen und Interessenten können sich bis spätestens 30. November 2025 unter Abgabe der schriftlichen und eingeschriebenen Bewerbungsunterlagen inklusive Grobstudie/Grobkonzept bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen bewerben. Für bauliche Fragen steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung, Telefon 071 677 61 86).