Stadt schreibt Minigolfanlage öffentlich aus
Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfs und der aktuell noch ausstehenden Nachfolgeregelung des Baurechtnehmers hielt der Stadtrat fest, die Parzelle Nr. 2771 wiederum im Baurecht öffentlich auszuschreiben. Somit ergibt sich die Möglichkeit, die Art und Weise der Nutzung zu überprüfen und auch neue Angebote zu ermöglichen. Gleichzeitig soll eine Kiosk- und Gartenwirtschaft betrieben werden. Dafür steht ein Baufeld für einen Eingeschossigen Ersatzbau mit den Massen 20 m x 9.5 m zur Verfügung. Das bestehende Gebäude ist komplett sanierungsbedürftig.
Interessentinnen und Interessenten können die entsprechenden Informationsunterlangen bei Stadtschreiber Michael Stahl beziehen (Telefon: 071 677 62 10 oder per E-Mail: michael.stahl@kreuzlingen.ch ) und sich bis spätestens 30. Juni 2024 bewerben. Einzureichen sind die Bewerbungsunterlagen inklusive Grobstudie/Grobkonzept schriftlich und eingeschrieben an die Stadtkanzlei Kreuzlingen, z.H. Stadtschreiber Michael Stahl, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen. Für bauliche Fragen steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung, Telefon: 071 677 61 86.