Stadt schreibt Minigolfanlage öffentlich aus

Der Baurechtsvertrag der Minigolfanlage im Seeburgpark läuft Ende Februar 2026 aus. Nun sucht die Stadt eine Nachfolgeregelung für die Anlage.
30. Apr. 2024
Der Baurechtsvertrag für die beliebte Minigolfanlage im Seeburgpark mit dem langjährigen Baurechtsnehmer Richard Lüthi läuft am 28. Februar 2026 aus. Das über 2500 m2 grosse Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt und liegt in der Erholungs- und Freizeitzone im Westen des Seeburgparks. Mit einem Grundsatzentscheid legte der Stadtrat am 11. Februar 2022 fest, dass die Minigolfanlage oder eine andere, dem breiten Nutzen der Bevölkerung zugängliche Anlage am bestehenden Standort weitergeführt werden soll.

Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfs und der aktuell noch ausstehenden Nachfolgeregelung des Baurechtnehmers hielt der Stadtrat fest, die Parzelle Nr. 2771 wiederum im Baurecht öffentlich auszuschreiben. Somit ergibt sich die Möglichkeit, die Art und Weise der Nutzung zu überprüfen und auch neue Angebote zu ermöglichen. Gleichzeitig soll eine Kiosk- und Gartenwirtschaft betrieben werden. Dafür steht ein Baufeld für einen Eingeschossigen Ersatzbau mit den Massen 20 m x 9.5 m zur Verfügung. Das bestehende Gebäude ist komplett sanierungsbedürftig.

Interessentinnen und Interessenten können die entsprechenden Informationsunterlangen bei Stadtschreiber Michael Stahl beziehen (Telefon: 071 677 62 10 oder per E-Mail: michael.stahl@kreuzlingen.ch ) und sich bis spätestens 30. Juni 2024 bewerben. Einzureichen sind die Bewerbungsunterlagen inklusive Grobstudie/Grobkonzept schriftlich und eingeschrieben an die Stadtkanzlei Kreuzlingen, z.H. Stadtschreiber Michael Stahl, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen. Für bauliche Fragen steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung, Telefon: 071 677 61 86. 

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