Stadt schreibt Parzelle an der Maurerstrasse aus

Der Stadtrat bietet die 3568 Quadratmeter grosse Parzelle Nr. 6321 (Arbeitszone Gewerbe) an der Maurerstrasse zum Verkauf oder im Baurecht an.
23. Apr. 2026
Der Stadtrat will die Parzelle Nr. 6321, die bis Ende Juni 2028 von der heutigen Eigentümerin STRABAG AG in das Eigentum der Stadt Kreuzlingen übergehen wird, verkaufen oder im Baurecht abgeben und schreibt die Parzelle mittels Inserate aus. Der Hintergrund der Ausschreibung liegt knapp zehn Jahre zurück.

Im Juni 2017 schloss die Stadt Kreuzlingen und die Firma STRABAG AG einen Kaufvertrag über die besagte Parzelle ab. Der Kaufpreise wurde mit CHF 1'160'000.– festgelegt, der Vertrag grundbuchamtlich beurkundet und der Grundbucheintrag auf spätestens Dezember 2023 terminiert. Grund für die Verlängerung ist eine Betonmischanlage, welche die STRABAG AG gemäss Kaufvertrag hätte zurückbauen müssen.

Im Sommer 2020 bat die STRABAG AG erneut um eine Verlängerung des Kaufvertrags und Verlängerung der Betriebsbewilligung für die Betonmischanlage. Der Stadtrat hiess die beiden Verlängerungen mit dem verbindlichen Grundbucheintrag bis spätestens 29. Januar 2027 gut.

Zwischenzeitlich entschied sich die STRABAG AG, die Betonmischanlage längerfristig weiterzuführen und bot dem Stadtrat eine Rückabwicklung des Kaufvertrags oder dessen Verlängerung bis Ende 2028 an.

An seiner Sitzung vom 14. April 2026 beschloss der Stadtrat, die Parzelle Nr. 6321 öffentlich zum Verkauf oder im Baurecht öffentlich auszuschreiben. Der Eigentumsübertrag erfolgt frühestens per 1. Juli 2028. Bevorzugt wird eine Überbauung mit einer Gewerbenutzung, die auch neue Arbeitsplätze schafft.

Interessentinnen und Interessenten können sich bis spätestens 31. Oktober 2026 unter Abga-be der schriftlichen und eingeschriebenen Bewerbungsunterlagen inklusive Kaufpreisangebot bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, bewerben. Für allgemeine Fragen steht Stadtschreiber Michael Stahl (Tel. 071 677 62 10, E-Mail: micha-el.stahl@kreuzlingen.ch) zur Verfügung. Baurechtliche Fragestellungen können direkt mit der Bauverwaltung geklärt werden (Kontakt: Tibor Bley, Tel. 071 677 63 87, tibor.bley@kreuzlingen.ch).