Stadtrat aktualisiert Energie-Förderbeiträge
Berücksichtigt werden dabei die Förderbedingungen des Kantons Thurgau sowie die energetische Entwicklung auf das zur Verfügung stehende Budget von aktuell CHF 175'000.–. Im Vorfeld wird die Richtlinie jeweils von der Projektsteuerung Energie-Förderbeiträge besprochen, um sie anschliessend dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.
Themenschwerpunkt des Energieförderprogramms bleibt die Gebäudesanierung respektive die energieeffiziente Bauweise. Neu eingeführt wurde ein Zusatzbeitrag für ECO-Bauweise bei Neubauten von CHF 3000. – bis maximal CHF 5'000. –. Die meisten Beiträge wurden unwesentlich geändert, etliche jedoch aufgrund der Anpassung des Förderprogramms des Kantons reduziert. So richtet die Stadt beispielsweise keine Förderbeiträge mehr für solarthermische Sonnenkollektoren aus.
An seiner Sitzung vom 10. Juni 2025 hiess der Stadtrat die Aktualisierung der Energie-Förderbeiträge gut. Sie treten per sofort in Kraft.
Das Förderprogramm kann unter https://www.kreuzlingen.ch/inhalt/energieberatung heruntergeladen werden.
Reduktion beschleunigen
Die Stadt Kreuzlingen ist seit März 2006 Energiestadt und wurde Ende 2022 mit dem "Energiestadt Gold" Label zertifiziert. Die schrittweise Reduktion des CO2-Ausstosses bis auf Netto-Null im Jahr 2050 ist ein Hauptpfeiler der im Pariser Abkommen definierten Klimaschutzmassnahmen und der Ziele des Bundesrats. Die Energiestadt und der im kommunalen Richtplan der Stadt Kreuzlingen festgelegte CO2-Absenkpfad sieht ebenfalls eine beschleunigte Reduktion des im Stadtgebiet anfallenden CO2-Ausstosses vor. Mit den Energie-Förderbeiträgen der Stadt Kreuzlingen soll ein Beitrag zur rascheren Dekarbonisierung geleistet werden.