Stadtrat ergänzt Tätigkeitsgebiet "Überwachung fahrender Verkehr"

Per 1. Juni 2025 tritt der ergänzte Anhang 1 des Reglements über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung in Kraft.
25. Apr. 2025
Damit der Ordnungsdienst der Stadt Kreuzlingen seine Aufgaben wahrnehmen kann, wurden die zu überwachenden Gebiete des fahrenden Verkehrs auf den Gemeindestrassen, Wegen und Plätzen neu definiert.

Zu den bisherigen 13 Gebieten sind sieben neue hinzugekommen. Grund für die Ergänzungen sind bisher nicht gelistete Fahrverbote und Einbahnstrassen, welche dem Stand vom 30. November 2017 entsprechen und ergänzt werden müssen. Ausserdem soll der Schutz des Fussverkehrs sowie der Teilnehmenden und Helfenden an Veranstaltungen verbessert werden, indem die Kontrollen auf befristete Fahrverbote sowie Einbahnen ausgeweitet und geahndet werden können.

Mit den Ergänzungen der Fahrverbote an den Ordnungsdienst setzt der Stadtrat den Beschluss RRB Nr. 789 des Regierungsrats des Kantons Thurgau vom 3. Oktober 2017 um. Die neue Regelung tritt per 1. Juni 2025 in Kraft.

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