Stadtrat erteilt Auftrag an privaten Sicherheitsdienst

Nach erfolgter Ausschreibung erteilte der Stadtrat die Sicherheitsdienstleistungen an A.T.S. Sicherheitsdienst, Romanshorn. Die Vereinbarung gilt per 1. März 2024 in Kraft bis 28. Februar 2027.
26. Jan. 2024
Gestützt auf Art. 11 des Reglements über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung dürfen Aufträge an private Unternehmen, die Sicherheitsdienstleistungen erbringen, maximal für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen. Da die aktuelle Vereinbarung am 29. Februar 2024 ausläuft, musste der Auftrag neu ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung entsprach dem öffentlichen Beschaffungswesen.

Der Einladung zur Offertstellung folgten vier von sechs angeschriebenen Unternehmen. Daraufhin wertete die Abteilung Sicherheit und Häfen die Offerten aufgrund einer Bewertungsmatrix nach den Kriterien des Pflichtenheftes aus. Von den vier Bewerbern erreichte die Firma A.T.S. Sicherheitsdienst, Romanshorn, die höchste Punktzahl.

An seiner Sitzung vom 23. Januar 2024 erteilte der Stadtrat der Romanshorner Firma A.T.S. Sicherheitsdienst den Auftrag für private Sicherheitsdienstleistungen. Die Vereinbarung tritt nach einer Beschwerdefrist von 20 Tagen am 1. März 2024 in Kraft und dauert bis 28. Februar 2027.

Das Einsatzgebiet des Sicherheitsunternehmens beschränkt sich vorwiegend auf die Bereiche zwischen Hafen-Seegarten und Bodensee-Arena, Bärenplatz, den Dreispitzpark und auf die Parkanlage Sallmann. Die Überwachung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, sowie des ruhenden Verkehrs, erfolgt durch den städtischen Ordnungsdienst auf dem gesamten Stadtgebiet. Die Überwachung des fahrenden Verkehrs durch den Ordnungsdienst ist auf bestimmte Wege und Plätze beschränkt.
  • Gesetzliche Grundlage

    Die Grundlage der Ausschreibung bildete das Sicherheits-Reglement der Stadt Kreuzlingen, das seit dem 1. Juli 2018 in Kraft ist. Gestützt auf das Reglement über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung (Sicherheitsreglement) dürfen Aufträge an private Unternehmen für einen Zeitraum von maximal drei Jahren erfolgen und müssen dem öffentlichen Beschaffungswesen zu entsprechen

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