Stadtrat vereinheitlicht Parkierdauer
Per 1. Juni 2025 wird die Dauer der Gebührenpflicht bei Kurz- und Langzeitparkplätzen vereinheitlicht und um zwei Stunden verlängert.
14. Mai 2025
Um die Dauer der Gebührenpflicht für Langzeitparkplätze einheitlich zu gestalten und gleichzeitig die gebührenpflichtige Parkdauer für alle Parkplätze auf dem Kreuzlinger Stadtgebiet zu erhöhen, passte der Stadtrat die Verordnung zum Parkierungsreglement vom 1. Januar 2024 an und setzt den Beschluss per 1. Juni 2025 um.
Des Weiteren stehen die Parkplätze an der Werftstrasse neu als Langzeitparkplätze zur Verfügung. Ehemals war die Parzelle Nr. 5842 im Besitz des Yachtclubs Kreuzlingen und ging in den Besitz der Stadt über. Ebenso verhält es sich mit der Parzelle Nr. 3184 beim Hafenbahnhof: Noch in diesem Jahr werden die bestehenden 40 Parkplätze um weitere 80 erweitert und neu als Langzeitparkplatz "Hafenbahnhof" genutzt. Dieser Parkplatz gehörte bis November 2023 den SBB und war deshalb nicht den städtischen Parkplätzen zugeordnet. Zudem gilt für die Bewirtschaftung des Bärenplatzes keine abweichende Regelung mehr, womit neu auch am Sonntag Parkgebühren anfallen.
Neue Regelung in der Übersicht ab dem 1. Juni 2025:
Die Gebührenpflicht besteht von Montag bis Sonntag, jeweils 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Für folgende Parkierungsflächen gilt eine abweichende Regelung:
a. Langzeitparkplätze: "Seeufer West" gebührenpflichtig von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
b. Kurzzeitparkplätze: gebührenpflichtig von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Des Weiteren stehen die Parkplätze an der Werftstrasse neu als Langzeitparkplätze zur Verfügung. Ehemals war die Parzelle Nr. 5842 im Besitz des Yachtclubs Kreuzlingen und ging in den Besitz der Stadt über. Ebenso verhält es sich mit der Parzelle Nr. 3184 beim Hafenbahnhof: Noch in diesem Jahr werden die bestehenden 40 Parkplätze um weitere 80 erweitert und neu als Langzeitparkplatz "Hafenbahnhof" genutzt. Dieser Parkplatz gehörte bis November 2023 den SBB und war deshalb nicht den städtischen Parkplätzen zugeordnet. Zudem gilt für die Bewirtschaftung des Bärenplatzes keine abweichende Regelung mehr, womit neu auch am Sonntag Parkgebühren anfallen.
Neue Regelung in der Übersicht ab dem 1. Juni 2025:
Die Gebührenpflicht besteht von Montag bis Sonntag, jeweils 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Für folgende Parkierungsflächen gilt eine abweichende Regelung:
a. Langzeitparkplätze: "Seeufer West" gebührenpflichtig von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
b. Kurzzeitparkplätze: gebührenpflichtig von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr.