Verwaltungsgericht weist Stimmrechtsbeschwerde ab

Die Stimmrechtsbeschwerde zur Volksabstimmung "Neubau eines zentralen Stadthauses, Bau einer Tiefgarage und Neugestaltung der Festwiese" vom 27. November 2016 wurde abgewiesen.
21. Jan. 2021
Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau kommt zusammenfassend zum Schluss, "dass die Stimmberechtigten über einen Objektkredit für einen Neubau eines zentralen Stadthauses, den Bau einer Tiefgarage und die Neugestaltung der Festwiese am Standort Bärenplatz/Festwiese für maximal 47.5 Mio. Franken abgestimmt haben. Darüber wurde in der Abstimmungsbotschaft nicht unwahr oder unsachlich orientiert. "Auch sei dem Erfordernis der Objektivität genüge getan. Und "eine Irreführung der Stimmberechtigten habe weder in Bezug auf nicht genannte Ausnahmebewilligungen noch hinsichtlich der Auffassung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) stattgefunden", schreibt das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau. "Die Vorinstanz (kantonales Departement für Inneres und Volkswirtschaft DIV) hat somit zu Recht erkannt, dass die Abstimmungsfreiheit nicht verletzt worden und das Ergebnis der Abstimmung nicht aufzuheben ist. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen."

Das Verwaltungsgericht nimmt unter anderem zur in der Abstimmungsbotschaft festgehaltenen Gebäudelänge und der damit zusammenhängenden Ausnahmebewilligung Stellung. "Ob es für die Realisierung dieses grossen Projekts letztlich eine oder mehrere Ausnahmebewilligungen bedarf, ist für den Einzelnen bei der Kreditgewährung nicht entscheidend. Eine Täuschung oder Irreführung der Stimmberechtigten in Bezug auf die notwendige Anzahl Ausnahmebewilligungen hat nicht stattgefunden", heisst es im Entscheid. Es könne von einem Unterdrücken wichtiger Elemente oder von einer für die Meinungsbildung bedeutenden Gegebenheit keine Rede sein.

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