Von zehn Betrieben verstiessen zwei gegen den Jugendschutz

Die Stadt Kreuzlingen führte nach einer Corona-bedingten Pause wieder Testkäufe für Alkohol und Tabakwaren durch. Von zehn Betrieben haben zwei gegen den Jugendschutz verstossen.
03. Nov. 2022
Der Verkauf von Alkohol und Tabak an unter 16-Jährige sowie von hochprozentigen Alkoholika (ab 15 Vol.%) an unter 18-Jährige ist in der Schweiz auf Bundes- und Kantonsebene verboten. Die Durchsetzung dieser Gesetzesbestimmung obliegt im Kanton Thurgau in der Verantwortung der Gemeinden.

Um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzes auf dem Stadtgebiet Kreuzlingen zu überprüfen, beauftragte die Stadt Kreuzlingen in diesem Jahr das Blaue Kreuz Thurgau / Schaffhausen, um die Testkäufe durchzuführen. Sie erfolgten anonym in zehn zufällig ausgewählten Verkaufsstellen. Mittlerweile sind die Testkäufe abgeschlossen und durch die Stadtkanzlei ausgewertet worden.

Zwei der zehn getesteten Verkaufsstellen haben den Jugendschutz nicht eingehalten. Das heisst, den Jugendlichen wurden Bier, Wein, Tabak oder Spirituosen widerrechtlich verkauft. Diese Woche werden die getesteten Verkaufsstellen informiert. Diejenigen, die den Test nicht bestanden haben, wurden angehalten, den gesetzlich verankerten Jugendschutz einzuhalten. Zudem erhielten die Verkaufsstellen Hinweise für Schulungen und Schulungsmaterial für das Verkaufspersonal. Im Kanton Thurgau dürfen die Resultate der Testkäufe strafrechtlich nicht verfolgt, und es dürfen auch keine Bussen ausgesprochen werden.

Die Stadt Kreuzlingen wird auch künftig Testkäufe durchführen. Zudem werden die aktuellen Resultate zu Monitoring- und Sensibilisierungszwecken anonymisiert dem Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau weitergeleitet. Dies ermöglicht eine übergeordnete Aussage über die Einhaltung des Jugendschutzes im Kanton Thurgau. Seit der Einführung der Testkäufe informiert der Kanton die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse.
  • Testkäufe in der Praxis

    Testkäufe sind kontrollierte Versuche von Jugendlichen, Alkohol und Tabakwaren trotz nicht erreichten gesetzlichen Mindestalters zu erwerben. Die Jugendlichen führen die Testkäufe in 2er-Teams durch. Sie sind geschult und haben eine von ihren Eltern unterzeichnete Erlaubniserklärung. Während den Testkäufen werden die Jugendlichen von einer Fachperson des Blauen Kreuzes begleitet, die für das korrekte Durchführen der Testkäufe verantwortlich ist. 

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