Vorsorgeauftrag: Selbstbestimmung bei Urteilsunfähigkeit

Auf Einladung der Gruppe Leben und Gestalten referiert Christian Jordi, Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreuzlingen (KESB) am Montag, 5. Januar 2026, 17.00 Uhr, im DAS TRÖSCH.
17. Dez. 2025
Wer ist die KESB und was hat sie mit der Sicherstellung meiner Selbstbestimmung zu tun? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Wünsche und Interessen im Falle meiner Urteilsunfähigkeit gewahrt werden und für welche Lebensbereiche? Mit einem Vorsorgeauftrag? Wie geht das?

Wie geht das mit der Umsetzung meines Willens ganz konkret bei Eintritt meiner Urteilsunfähigkeit und wer setzt sich dafür ein? Und was geschieht, wenn die von mir bestimmte Person im Vorsorgeauftrag dann doch nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten zu vertreten? Wie wird dann mein Wille bei Urteilsunfähigkeit gewahrt? Wer bestimmt dann über meine Interessen? Wird eine (Berufs-) Beistandsperson eingesetzt, die mich nicht kennt? Was sind ihre Aufgaben und wie wird sie beaufsichtigt?

Viele Fragen, die uns alle irgendwann im Leben begegnen können und auf die Christian Jordi in seinem Referat eingehen und aufklären wird. Christian Jordi, lic. iur. utr., wurde durch die Thurgauer Regierung mit Schaffung der schweizweiten Organisation von Kindes- und Erwachsenenbehörden im Januar 2013 zum Präsidenten der KESB Kreuzlingen (Bezirk) gewählt. In seiner Tätigkeit mit Menschen in herausfordernden Lebenssituationen greift er auf umfassendes Fachwissen und langjährige Praxis zurück.

Der Vortrag findet im Begegnungszentrum DAS TRÖSCH an der Hauptstrasse 42 statt und ist wie immer kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.