Wer erhält den 15. Prix Kreuzlingen 2024?
Für den Anerkennungspreis nominiert werden können alle Personen mit Wohnsitz oder Sitz (Unternehmung, Institution, Verein) in Kreuzlingen oder Mitglieder eines ortsansässigen Ver-eins. Von einer Nomination ausgeschlossen sind Personen oder Vereine, die sich durch sport-liche Leistungen ausgezeichnet haben. Diese werden bereits im Rahmen der Sportlerehrung geehrt. Ebenfalls nicht nominiert werden können Personen für ihre Leistungen in Ausübung eines politischen Amtes.
Die Jury bilden die Mitglieder des Stadtrates, der die Preisträgerin oder den Preisträger durch Abstimmung ermittelt. Den Anerkennungspreis bildet ein Kunstobjekt, dessen Sockel mit ei-ner Plakette versehen ist. Der Preis wird anlässlich der 1.-August-Feier 2024 durch den Stadtpräsidenten übergeben. Die Bundesfeier wird jeweils im Wechsel durch einen der vier Quartiervereine organisiert.
Alle Kreuzlingerinnen und Kreuzlinger sind eingeladen, bis spätestens 30. April 2024 ihre No-mination(en) schriftlich und mit einer kurzen Begründung einzureichen. Ausser einer Ein-gangsbestätigung wird keine Korrespondenz geführt. Nominationen sind zu richten an Carmen Ramos, Präsidium, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, oder digital
per E-Mail.