Wer erhält den Prix Kreuzlingen?

Bis zum 30. April 2026 können Nominationen für den "Prix Kreuzlingen" eingereicht werden.
25. Feb. 2026
Mit dem Anerkennungspreis werden jährlich eine Person, eine Personengruppe, eine Institution oder eine Unternehmung geehrt, die sich auf eine herausragende Art für das öffentliche Wohl in Kreuzlingen eingesetzt oder zur Bekanntheit und zum positiven Image der Stadt beigetragen hat oder haben. In diesem Jahr vergibt der Stadtrat den "Prix Kreuzlingen" bereits zum 17. Mal.

Für den Anerkennungspreis nominiert werden können alle Personen mit Wohnsitz oder Sitz (Unternehmung, Institution, Verein) in Kreuzlingen oder Mitglieder eines ortsansässigen Ver-eins. Von einer Nomination ausgeschlossen sind Personen oder Vereine, die sich durch sportliche Leistungen ausgezeichnet haben. Diese werden bereits im Rahmen der Sportlerehrung geehrt. Ebenfalls nicht nominiert werden können Personen für ihre Leistungen in Ausübung eines politischen Amtes.

Die Jury bilden die Mitglieder des Stadtrats, der die Preisträgerin oder den Preisträger durch Abstimmung ermittelt. Der Preis wird in diesem Jahr anlässlich der Bundesfeier am Samstag, 1. August 2026 auf dem Festgelände des Fantasticals beim Restaurant Alti Badi übergeben.

 Alle Kreuzlingerinnen und Kreuzlinger sind eingeladen, bis spätestens 30. April 2026 ihre No-mination(en) schriftlich und mit einer kurzen Begründung einzureichen. Ausser einer Ein-gangsbestätigung wird keine Korrespondenz geführt. Nominationen sind zu richten an Carmen Ramos, Präsidium, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, oder per E-Mail.