Adressauskunft

Für Auskünfte über Personen muss dem Einwohneramt zwingend ein Nachweis für ein berechtigtes Interesse vorgelegt werden.

Als Nachweis für das berechtigte Interesse gelten beispielsweise Rechnungskopien, Verlustscheine, Verträge. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen. Aus Datenschutzgründen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Es wird eine Gebühr von CHF 10.00 in Rechnung gestellt. 

Adresssperre

Das Einwohneramt darf Ihre Adresse nicht für geschäftliche Werbung weitergeben. Eine Datensperre kann jedoch nicht verhindern, dass Personendaten bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Amtshilfe) weitergegeben werden.

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