Amtliche Vermessung
Die Einmessung und Nachführung für die amtliche Vermessung von Bauten und Anlagen erfolgt durch den Nachführungsgeometer Wälli Ingenieure AG, Kreuzlingen.
Die Wälli Ingenieure AG als Nachführungsgeometer legt fest, welche Gebäude aufnahmewürdig sind. Klein- und Fahrnisbauten können von der Aufnahmepflicht entbunden werden. Die Kosten der amtlichen Vermessung gehen zulasten der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers, der Bauherrin oder des Bauherrn und werden direkt in Rechnung gestellt.
Bezug vorhandene Geodaten
Vorhandene Geodaten wie die amtliche Vermessung, Orthofotos, Höhenmodelle usw. können beim Amt für Geoinformation des Kantons Thurgau bezogen werden.