Amtliche Wohnungsabnahme

Mieterinnen und Mieter oder Vermieterinnen und Vermieter können eine neutrale amtliche Fachperson für die Wohnungsabnahme beiziehen.

Bei Wohnungsübergaben oder Bestandesaufnahmen kann der Beizug einer amtlichen Fachperson angezeigt sein. In der Stadt Kreuzlingen können Sie sich hierfür an den Ordnungsdienst wenden. 

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte (wie z.B. den Veranstaltungskalender) verhindern.