Unterlagen bei Baueingabe gemäss altem Recht

Ab dem 1. Januar 2023 gelten die in § 122 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG; RB 700) festgesetzten Übergangsbestimmungen. Auf dieser Seite finden Sie die Unterlagen für Baugesuche gemäss altem Recht.

Baugesuchsformulare

Das kantonale Baugesuchsformular ist zusammen mit dem kommunalen Formular "Anhang zum Baugesuchsformular" sowie mit den notwendigen Unterlagen bei der Bauverwaltung einzureichen. Mit dem Baugesuch ist in der Regel eine hydraulische Berechnung (üblicherweise durch ein Ingenieurbüro erstellt) mitzuliefern, welche sich auf den Generellen Entwässerungsplan (GEP) stützt. Einschlägige Fachnormen (z.B. SIA-Normen, VSS-Normen o.ä.) können auf der Bauverwaltung kostenlos eingesehen werden.

Kommunale Reglemente und Vorschriften

Übergeordnete Reglemente und Vorschriften

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