Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten (Schlichtungsbehörde)

Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses in Kreuzlingen. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos.

Zu den Aufgaben der Schlichtungsbehörde gehört die Beratung in allen Mietfragen. Bei Streitigkeiten wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Zudem werden Entscheide über Kündigungen oder Erstreckung des Mietverhältnisses sowie über Verwendung hinterlegter Mietzinse gefällt. Wir empfehlen Ihnen, vorgängig einen Termin zu vereinbaren.

Unterlagen und Links

Das von der Vermieterin oder vom Vermieter zu verwendende Formular Mitteilung einer Mietzinserhöhung und/oder anderen einseitigen Vertragsänderung (Art. 269 d OR) kann bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen bezogen werden.

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