Sozialversicherungen

Das Ressort Sozialversicherungen ist ihr Ansprechpartner für Fragen rund um AHV, IPV und Krankenversicherung.

AHV-Zweigstelle Kreuzlingen

Die AHV-Zweigstelle Kreuzlingen ist das Bindeglied zum Sozialversicherungszentrum (SVZ) des Kantons Thurgau.

Im Zentrum stehen Informationen zur Entrichtung und Bezugsberechtigung von AHV/IV-Renten, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatz und die Ausrichtung der Prämienverbilligungen. Wir geben telefonisch oder am Schalter Auskunft und führen das entsprechende Anmeldeverfahren durch.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Unsere Leistungen rund um die IPV:

  • Bearbeiten der Antragsformulare und deren Bearbeitung
  • Anfragen und Informationen zur IPV
  • Anträge auf Neubemessung der IPV

Krankenkassen-Kontrollstelle

Seit 1996 besteht in der Schweiz die Krankenversicherungspflicht. Das Ressort Sozialversicherungen überprüft deren Einhaltung.

Die Aufgaben umfassen: 

  • Prüfung der Krankenversicherungspflicht
  • Die Zwangszuweisung an einen Krankenversicherer bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Gesuchsstellung von Befreiungsanträgen von Grenzgängern

Case Management

Prämienausstände bei der Krankenversicherung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat in der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung verfügt, dass Personen mit einem Leistungsaufschub ab sofort nur noch Anspruch auf ärztliche Notfallbehandlungen haben. Es besteht kein Anspruch mehr auf Wahlbehandlungen. Das gilt so lange, bis sämtliche Ausstände bei der Krankenkasse bezahlt sind.

Die Stadt Kreuzlingen ist daran interessiert, dass die finanziellen Angelegenheiten mit Ihrer Krankenkasse geregelt werden können, um den Leistungsaufschub wieder aufzuheben.

Unter gewissen Bedingungen sind wir Ihnen bei der Bezahlung der Krankenkassen-Prämienausstände behilflich.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie von einem Leistungsstopp betroffen sind und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin bei Rita Dore, +41 71 677 63 30 oder schreiben Sie uns eine E-Mail .

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