Energieberatung
Die Beratungen sind produkteunabhängig und werden auf Wunsch auch mit Besichtigungen vor Ort verbunden. Die Energieberatungsstelle verfügt über umfangreiches Informationsmaterial und Adressen, über die spezielle Themen vertieft abgeklärt werden können. Sie organisiert auch Informationsveranstaltungen rund um das Thema Energie.
- Beratung bei Sanierungen und Neubauten
- Beratung beim Heizungsersatz
- Beratung bei Photovoltaikanlagen und Eigenverbrauchsgemeinschaften
- Beratung bei Minergie-Bauten
- Beratung zur Optimierung des Stromverbrauchs
- Beratung bei Fahrzeugersatz (Elektromobilität)
Energieförderung
Die Stadt Kreuzlingen möchte mit dem Förderprogramm die Energieeffizienz verbessern und den Einsatz von erneuerbaren Energien fördern. Die Fördertatbestände des Förderprogramms bauen auf den kantonalen Förderungen und deren Auszahlungsbedingungen auf.
Um eine städtische Förderung zu beantragen, wenden Sie sich an Roman Schwarz 071 677 63 84. Die Förderbedingungen und die Fördersummen können der Energieförderrichtlinie entnommen werden.
Wichtig: Die Förderung muss vor Baubeginn angemeldet werden (Ausnahme GEAK-Berichte). Die Förderzusage ist jeweils 2 Jahre ab Einreichung gültig. Eine Fristverlängerung ist möglich.