Feuerwerke sind bewilligungspflichtig

Ausnahmen sind lediglich am 1. August und an Silvester gestattet.

Himmelslaternen

Bitte beachten Sie, dass Himmelslaternen nicht bewilligt werden. 

Diese sind nicht lenkbar und werden durch Wind und Luftströmung verfrachtet bis sie zu Boden sinken. Durch das offene Feuer in der Laterne kann es zu einer unkontrollierten Brandausbreitung kommen. 

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