Gesuch um Bewilligung zum Verkauf von Feuerwerk

Für den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Vergnügen dienen, ist eine Bewilligung der Bauverwaltung notwendig.

An Personen unter 18 Jahren dürfen weder Sprengmittel noch gefährliche Feuerwerkskörper abgegeben werden. 

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