Flüchtlingshilfe
Das Ressort Flüchtlingshilfe der Sozialen Dienste Kreuzlingen erfüllt die gesetzlichen Aufgaben im Bereich Betreuung, Integration und soziale Sicherung von geflüchteten Personen gemäss Bundes- und kantonalem Recht. Es ist zuständig für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die der Gemeinde zugewiesen sind.
Zu den Kernaufgaben gehören die soziale Betreuung und Begleitung im Alltag, die Ausrichtung und Verwaltung der wirtschaftlichen Sozialhilfe nach den geltenden Richtlinien sowie die Förderung der beruflichen und sozialen Integration. Dazu zählen unter anderem die Unterstützung beim Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und gesellschaftlicher Teilhabe.
Die Arbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit kantonalen Stellen, Bildungsinstitutionen, Arbeitgebenden und weiteren Fachstellen. Ziel ist es, eine rechtskonforme Existenzsicherung zu gewährleisten und die schrittweise Selbstständigkeit der betreuten Personen zu fördern.
Öffnungszeiten Schalter
| Vormittag | Nachmittag | |
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| Montag | 09.00-11.30 Uhr | 14.00-16.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00-11.30 Uhr | geschlossen |
| Mittwoch | geschlossen | 14.00-16.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00-11.30 Uhr | 14.00-16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00-11.30 Uhr | geschlossen |