Geburt melden

Ein Kind ist geboren. Herzlichen Glückwunsch! Vergessen Sie nicht die Geburt innerhalb von 3 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt zu melden. 

Zivilstandsamt Thurgau Ost

Zielweg 1
8580 Amriswil

E-Mail schreiben

Website Zivilstandsamt Thurgau Ost

  • Was muss dem Zivilstandsamt gemeldet werden?
    • Geburten
    • Adoptionen
    • Anerkennungen
    • Einbürgerungen
    • Trauungen
    • eingetragene Partnerschaften
    • Namensänderungen
    • Scheidungen
    • Todesfälle

    Ausländische Zivilstandereignisse von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern müssen auf der entsprechenden Schweizer Botschaft gemeldet werden (Ausnahmen: Deutschland, Österreich, Italien und Lichtenstein).

  • Für welche Dokumente ist das Zivilstandsamt zuständig?
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Familienregisterauszug / Familienschein
    • Gebutsschein (Zivilstandsamt des Geburtsortes)
    • Heimatschein (Zivilstandsamt des Heimatortes)
    • Personenstandsausweis (Zivilstandsamt des Heimatortes)
    • Sterbeurkunde
    • Todesschein

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