Gesuch Sonntagsverkauf

Die Stadt bewilligt jedem Verkaufsgeschäft das Offenhalten an höchstens zwei Sonntagen pro Kalenderjahr.

Zusätzlich werden auf Antrag des Gewerbeverband jedes Jahr zwei Adventssonntagsverkäufe für alle Verkaufsgeschäfte bewilligt. An Sonntagen dürfen die Geschäfte von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein.

Gesuche für die Bewilligung eines Sonntagsverkaufs sind an die Stadtkanzlei zu richten.

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