Sonntagsverkauf
Pro Kalenderjahr sind insgesamt bis zu vier verkaufsoffene Sonntag pro Verkaufsgeschäft möglich. Zwei dieser Termine werden zentral vom Gewerbeverband als Adventssonntage organisiert sowie beantragt und gelten für alle Verkaufsgeschäfte. Die verbleibenden maximal zwei Sonntage können individuell bei der Stadtkanzlei beantragt werden.
Wichtig: An diesen Sonntagen ist eine Öffnung zwischen 08.00 und 20.00 Uhr möglich. Gesuche für die Bewilligung eines Sonntagsverkaufs sind zwei Wochen vor des geplanten Sonntagsverkaufs bei der Stadtkanzlei einzureichen. Das Gesuchsformular finden Sie unten oder direkt bei der Stadtkanzlei.
Gesuch um eine Bewilligung einreichen
