Allgemeine Information Gräberabruf
Auf den Friedhöfen werden die Gräber entsprechend gekennzeichnet. Der Gräberabruf wird sechs Monate vorher im Amtsblatt des Kantons Thurgau sowie in den Amtlichen Publikationen der Stadt Kreuzlingen und im Internet publiziert.
Die Angehörigen können nach Ablauf der Ruhezeit Urnen, Bepflanzungen und Grabmäler in Absprache mit dem Bestattungsamt mitnehmen.
Angehörige mit einer Konzession für ein Familiengrab können sich für eine Verlängerung bei der zuständigen Kirchenpflege oder mit dem Bestattungsamt in Verbindung setzen.
Gräberabruf 2026
Die Erdbestattungsreihengräber Nr. 1 - 36 der Jahre 2001 bis 2005 auf dem Zentralfriedhof werden auf den 30. April 2026 abgerufen.
Die Gräber sind entsprechend gekennzeichnet, die Namenslisten sind im Schaukasten angeschlagen.
Wir bitten die Angehörigen, gewünschte Gegenstände und / oder Bepflanzungen spätestens bis zum 30. April 2026 zu entfernen. Anschliessend wird darüber verfügt.
Für Fragen wenden Sie sich an den Friedhofsgärtner oder an das Bestattungsamt Kreuzlingen.