Allgemeine Information Gräberabruf

Nach Ablauf der Ruhezeit, mindestens 20 Jahre bei Einzel- und Urnengräbern, mindestens 30 Jahre bei Familiengräbern, werden sie abgerufen.

Auf den Friedhöfen werden die Gräber entsprechend gekennzeichnet. Der Gräberabruf wird sechs Monate vorher in den lokalen Zeitungen und im Internet publiziert. Die Angehörigen können nach Ablauf der Ruhezeit Urnen, Bepflanzungen und Grabmäler in Absprache mit dem Bestattungsamt mitnehmen.

Angehörige mit einer Konzession für ein Familiengrab können sich für eine Verlängerung bei der zuständigen Kirchenpflege oder mit dem Bestattungsamt in Verbindung setzen.

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