Hindernisfreie Zugänglichkeit von öffentlichen Bauten und Anlagen (Daten der Pro Infirmis)

Die Stadt Kreuzlingen, die Kantonale Geschäftsstelle Pro Infirmis Thurgau-Schaffhausen und der Verein Besmerhuus führen einen Kartendienst betreffend Behindertenzugänglichkeit von öffentlichen Bauten und Anlagen.

Menschen mit Behinderungen haben zu vielen öffentlichen Gebäuden in der Schweiz auch heute noch keinen ungehinderten Zutritt. Dank den digitalen Zugänglichkeitsdaten der Pro Infirmis erhalten Betroffene zuverlässige und transparente Informationen über die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude.

Gebäude mit öffentlich zugänglichen Nutzungen (z.B. Hotels, Schulen, Banken usw.) sowie deren zugehörige Infrastrukturanlagen werden durch Fachpersonen im Hinblick auf ihre Behindertentauglichkeit beurteilt und bewertet. Diese Daten werden in einer Karte verortet und sind über die Webseite der Pro Infirmis öffentlich zugänglich. Die Bauverwaltung der Stadt Kreuzlingen sorgt in Zusammenarbeit mit dem Verein Besmerhuus für die jährliche Nachführung bei Änderungen oder die Neuerfassung von neu erstellten Objekten nach deren Bauabnahme.

  • Rechtlicher Hinweis / Disclaimer

    Datenherr der zur Verfügung gestellten Daten ist die Pro Infirmis. Auf der Digitalen Planeinsicht wird der jeweils gültige Stand der Daten angezeigt.

    Bei einer konkreten Planung wird unbedingt eine persönliche Anfrage und projektbezogene Bauberatung empfohlen. Für den Bezug digitaler Daten zur weiteren Verwendung ist eine Kontaktaufnahme mit den für die Inhalte zuständigen Datenherren unabdinglich.

    Für die inhaltliche Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Daten kann keine Gewährleistung übernommen werden. Aufgrund dieser Informationen dennoch getroffene Dispositionen erfolgen auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Für Schäden, für welche die Datennutzer einem Dritten gegenüber haften, wird seitens der Stadt Kreuzlingen keine Haftung übernommen (sog. Rückwirkungsschäden).

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