Kaminfeger

Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer und/oder Anlagenutzerinnen und Anlagenutzer sind verpflichtet, die geforderten Kontroll- und Reinigungsarbeiten ihrer Feuerungs- und Abgasanlage regelmässig von einer im Kanton Thurgau zur Berufsausübung zugelassenen örtlich tätigen Kaminfegerin oder Kaminfeger ausführen zu lassen.

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