Ladestationen für Elektrofahrzeuge bei Bauvorhaben

Neuzulassungen für Elektrofahrzeuge nehmen stetig zu. Bei Mehrfamilienhäusern sind meist keine Ladestationen vorhanden und müssen bei Bedarf kostenintensiv nachgerüstet werden. Bei Neu- und Umbauten wird empfohlen, die Infrastruktur für Elektroladestationen einzuplanen. In Gestaltungsplänen besteht sogar eine Vorschrift.

Im kantonalen Grundlagenbericht (2018) „Chancen der Elektromobilität für den Kanton Thurgau“ ist zu lesen, dass der Anteil Elektrofahrzeuge im Neuwagenmarkt im Jahr 2035 zwischen 28 und 65 Prozent liegen soll. 

Es ist deshalb empfehlenswert, beim Erstellen von Neubauten Leerrohre für Elektrizität und Steuerung vorzusehen. Ebenso sollte eine ausreichende Reserveleistung für den elektrischen Hausanschluss eingeplant werden.

In Baubewilligungen mit mehr als zehn Parkplätzen heisst es daher: „Es ist planerisch zu berücksichtigen, dass mittelfristig bei mindestens 25 Prozent der Bewohner- und Besucherparkplätze das Laden von Elektrofahrzeugen ermöglicht werden kann. Dazu sind Platz für die Ladeinfrastruktur sowie entsprechende Leerrohre für Elektrizität und Steuerung einzuplanen. Bei zehn oder weniger Parkplätzen ist mindestens eine Leistung von 11 kW, ab elf Parkplätzen mindestens eine Leistung von 1 kW pro Parkplatz vorzusehen.“ In Gestaltungsplänen wird diese Definition als generelle Auflage erteilt. 

Individuelle Strom-Abrechnung für Mehrfamilienhäuser

Energie Kreuzlingen bietet mit "ChrüzlingeLEA" ein Ladesystem für Elektrofahrzeuge mit individueller Strom-Abrechnung für Mehrfamilienhäuser an.

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