Meldepflicht für lärmintensive Musikveranstaltungen
Gemäss Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A).
Sie sind der Stadt spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich zu melden.