Meldepflicht für lärmintensive Musikveranstaltungen

Gemäss Schall- und Laserverordnung besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A).

Sie sind der Stadt spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich zu melden. 

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